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Arbeitsaufkommen im Standesamt I (LABO) nicht mehr zu bewältigen!

– GdP fordert Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier zum Handeln auf; finanzielle Ausstattung des Standesamtes I ist Bundesaufgabe! –

Seit das Standesamt I als ein Dienstbereich des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) 2008 aus der Senatsverwaltung für Inneres ausgegliedert wurde, hat sich das dortige Arbeitsaufkommen bis heute ins Unerträgliche multipliziert – dabei war die Personalausstattung bereits damals nachweislich nicht ausreichend! Dies ist eine Folge des Sparkurses, den der Berliner Senat seit -zig Jahren fährt. Wir wollen, dass hier schnellstens Abhilfe geschaffen wird. Deshalb haben wir an Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier, den Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses, Dr. Norbert Röttgen, sowie alle Berliner Bundestagsabgeordneten geschrieben und auf die Missstände hingewiesen. Auszug aus unserem Brief:

„Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Steinmeier,

(…) Die Personalausstattung dieser Dienststelle (Anm.: Standesamt I) wurde zu keinem Zeitpunkt dem tatsächlichen Arbeitsaufkommen angepasst. Das liegt allerdings nicht in der Verantwortung des LABO, sondern ist eine Folge andauernder Personaleinsparungen des Berliner Senats.

Auch im Doppelhaushalt 2014/2015 werden die Koalitionsfraktionen SPD und CDU weiterhin Personalkürzungen durchsetzen. Forderungen, dem Standesamt I zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen, werden regelmäßig abgelehnt. Die dadurch entstandenen Betreuungsdefizite deutscher Staatsangehöriger im Ausland, auf die ich in diesem Brief noch eingehen werde, und der schon über Jahre andauernde Arbeitsdruck auf die Beschäftigten, werden politisch hingenommen.

Immer mehr Deutsche verlagern ihren Lebensschwerpunkt ins Ausland. Eine Folge: Die Posteingangszahlen bei den Geburtsbeurkundungen sind seit 2009 um über 40 Prozent gestiegen. Diese Zunahme hat dazu geführt, dass gut 9.000 Anträge zu Geburtsbeurkundungen noch nicht bearbeitet sind. Die Bearbeitungszeiten von Vorgängen im Standesamt I werden auch insgesamt immer länger. Nachfolgende Zahlen belegen das aus meiner Sicht eindrucksvoll.

Die Posteingänge „Anträge auf Beurkundung einer Geburt“ sind von rund 5.700 im Jahr 2009 bis heute auf etwa 8.000 und die Rückstände „beurkundungsreife Anträge Geburt“ von etwa 8.200 auf ca. 10.100 Vorgänge angewachsen.

In diesem Zeitraum ist die Anzahl der von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter (Vollzeit) zu bearbeitenden Akten von 5,2 auf 7,4 täglich gestiegen.

Durch den vermehrten Wegzug von Deutschen ins Ausland ist mit einem zusätzlichen Anwachsen der Posteingänge zu rechnen. Die Bearbeitungszeit einer Geburtsbeurkundung wird deshalb auf weit über drei Jahre steigen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind 11.500 Geburtsbeurkundungen unbearbeitet, die Bearbeitungszeit liegt bei 2,5 Jahren.

(…) Durch die im August 2013 eingeführte elektronische Registerführung im Land Berlin sind für die Beschäftigten weitere Belastungen entstanden, da bis Ende 2014 über 36.000 Beurkundungen aus den seit 2009 vorhandenen Übergangsregistern in das elektronische Personenstandsregister überführt werden müssen.

Das alles führt natürlich zu Beschwerden und Nachfragen der Hilfe suchenden Kunden sowie der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland. Diese Beschwerden wiederum erfordern einen zusätzlichen hohen Verwaltungsaufwand, der die Bearbeitung der eigentlichen Vorgänge weiter verzögert.

(…) Wie Sie wissen, erhält das Land Berlin für hauptstadtbedingte zusätzliche Aufgaben einen Zuschuss der Bundesregierung von jährlich 60 Millionen Euro. Dieser Betrag reicht für die Finanzierung aller Bundesaufgaben, die durch das Land Berlin ausgeführt werden, bei Weitem nicht aus.

Ich möchte Sie bitten, sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Steinmeier, sich dafür einzusetzen, dass der Senat neben diesem Bundeszuschuss zusätzliche Mittel für eine angemessene Personalzuweisung für das Standesamt I erhält. Dieses nimmt unstrittig Bundesaufgaben wahr. Bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen Sie bitte, dass das Standesamt I weltweit mit den Auslandsvertretungen zusammenarbeitet. Es ist zuständig für die Belange der im Ausland lebenden Deutschen ohne Inlandswohnsitz und damit ein Aushängeschild der Bundesrepublik Deutschland.

Deshalb liegt die Finanzierung des Standesamtes I zweifelsfrei in der Verantwortung der Bundesregierung und sollte demzufolge zukünftig auch durch diese sichergestellt werden. (…)

Mit freundlichen Grüßen …“

Wir werden euch informieren, sobald wir Antworten erhalten haben.
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