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Objektschutz und Gefangenenbewachung betroffen

Arbeitszeit falsch berechnet - Ansprüche jetzt geltend machen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei der Berechnung der Zeitzuschläge ist vom Land fälschlicherweise bei den Kolleginnen und Kollegen des Objektschutzes und der Gefangenenbewachung eine überhöhte Wochenarbeitszeit zugrunde gelegt worden. Resultat ist, dass zu geringe Zeitzuschläge gezahlt worden sind. Dies soll nun korrigiert werden, ab 01.01.2016 heißt es.

Da nicht feststeht, bis wann die Korrekturphase dauert, sollten die Kolleginnen und Kollegen ihre Ansprüche vorsorglich geltend machen und damit sichern!

Wie das geht zeigt ein Beispiel, das wir als Anlage beifügen.


Mit freundlichen Grüßen

Der Landesbezirksvorstand

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