Beförderungen aktuell nur in Ausnahmefällen – Finanzsenator plant Übernahme des Tarifabschlusses für Beamtenbereich
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Ausschlaggebend dafür sind in erster Linie die Regularien der vorläufigen Haushaltswirtschaft, nach der gemäß Art. 89 VvB (Verfassung von Berlin) Beförderungen grundsätzlich nicht bzw. nur in besonderen Ausnahmefällen möglich sind. Dies war uns von Anfang an bewusst, weshalb wir die Aussagen der im Innensenatorin als starkes Signal an Euch bewertet haben. Umso höher ist jetzt die Fallhöhe. In den letzten Wochen konnten zwar mehrere Beförderungen durch Einzelbegründung durchgeführt werden, die meisten aber schauen in die Röhre. Wir haben der Innensenatorin klargemacht, dass sie in den nächsten Tagen und Wochen unabhängig vom Doppelhaushalt ihren politischen Einfluss nutzen muss, um für jede einzelne Beförderung zu kämpfen. Denn Ihr verdient sie und es geht hier auch um politische Glaubwürdigkeit. Frau Spranger hat die Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen mehrfach an den Anfang ihrer Rede gestellt, jetzt muss sie liefern und zwar nicht erst mit dem Doppelhaushalt, der vermutlich erst im Juni im Plenum beschlossen wird. Man teilte uns gestern mit, dass man es mit allen Möglichkeiten versuchen wird und auch eine generelle Lösung für die Zukunft anpeilt, um Beförderungen selbst in der vorläufigen Haushaltswirtschaft durchzuführen.
Neben der Aussage zu den Beförderungen hat uns Finanzsenator Wesener auch erklärt, dass er dem Abgeordnetenhaus grundsätzlich eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für den Beamtenbereich empfehlen wird. Unserer Forderung, bereits rückwirkend zum 01. Januar 2022 um 2,8 Prozent zu erhöhen und dies zum 01. Januar 2023 nochmal zu tun, erteilte er eine Absage. Wir werden nicht müde, für eine Besoldung und Anerkennung zu kämpfen, die Euch zusteht. Wir sind die Hauptstadt und verdienen mit Blick auf die hauptstadtbedingten Lagen eine dementsprechende Besoldung auf Bundesniveau, ein Besoldungsreparaturgesetz für die nicht verfassungskonforme Alimentation der Vergangenheit, mindestens das Eingangsamt A8, Freie Heilfürsorge und die Ruhegehaltsfähigkeit von Polizei- und Feuerwehrzulage.
Neben der Aussage zu den Beförderungen hat uns Finanzsenator Wesener auch erklärt, dass er dem Abgeordnetenhaus grundsätzlich eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für den Beamtenbereich empfehlen wird. Unserer Forderung, bereits rückwirkend zum 01. Januar 2022 um 2,8 Prozent zu erhöhen und dies zum 01. Januar 2023 nochmal zu tun, erteilte er eine Absage. Wir werden nicht müde, für eine Besoldung und Anerkennung zu kämpfen, die Euch zusteht. Wir sind die Hauptstadt und verdienen mit Blick auf die hauptstadtbedingten Lagen eine dementsprechende Besoldung auf Bundesniveau, ein Besoldungsreparaturgesetz für die nicht verfassungskonforme Alimentation der Vergangenheit, mindestens das Eingangsamt A8, Freie Heilfürsorge und die Ruhegehaltsfähigkeit von Polizei- und Feuerwehrzulage.