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ZOS: Befugnisse für TB OS ausbauen!

GdP und der Leiter Dir ZA unternehmen erneuten Vorstoß

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP), hier die Kollegen Pierre Schlücker und Andreas Jensch, sowie der Leiter Dir ZA sind der Ansicht, dass die Befugnisse der TB OS um die Möglichkeit von Datenabfragen bzw. Datenabgleich (gem. § 28 ASOG) und die Ersatzvornahme (Umsetzen von Fahrzeugen aus OS-Sicherheitsbereichen, gem. § 10 VwVG) erweitert werden sollten.

Pierre Schlücker und Andreas Jensch erklärten einheitlich: „Ziel muss es sein, das Berufsbild der TB OS aufzuwerten, die Berufszufriedenheit der Beschäftigten zu erhöhen sowie die EWA insbesondere im innerstädtischen Bereich zu entlasten.“

Nach Prüfung durch PPr St 12 wurden Datenabfrage und Datenabgleich bereits als vollzugsrechtlich bedenkenlos betrachtet und polizeifachlich befürwortet. So weit, so gut. Bisher wurde die Ersatzvornahme aus polizeifachlicher Sicht jedoch abgelehnt. Zur Begründung hieß es u. a., dass dem Objektschutz mit einer Fahrzeugumsetzung nicht mehr die volle Konzentration gewidmet werde, vorhandene Kenntnisse verloren gingen und zudem umfangreiche Schulungen vonnöten wären.

Dem haben GdP und der Leiter Dir ZA wie folgt widersprochen:

Das Umsetzen von Fahrzeugen aus OS-Sicherheitsbereichen sei vor allem an „Prestigeobjekten“ (Bsp.: Jüdische Synagoge an der Oranienburger Straße) erforderlich. Hier würde vom Berlinbesucher bis zum Objektbetreiber jeder erwarten, dass sich die Polizei um die widerrechtlich geparkten Autos kümmert. An diesen Objekten seien grundsätzlich Eingreifkräfte zur Unterstützung vorgesehen, welche die Fahrzeugumsetzung bearbeiten oder für diesen Zeitraum den Objektschutz übernehmen könnten. Stünden jedoch keine qualifizierten Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung, müsste die Umsetzung dann über den EWA erfolgen. Nicht zuletzt könne der Vordruck „Pol 801 U“ auch ohne umfangreiche Schulungsmaßnahmen ausgefüllt werden.

Vor diesem Hintergrund schlagen GdP und Leiter Dir ZA vor, auch die Einsatzvornahme aus polizeifachlicher Sicht zu befürworten und die PDieVO dann um beide Befugnisse – Datenabfragen/-abgleich sowie Ersatzvornahme – auszuweiten.

Über die weitere Entwicklung halten wir euch auf dem Laufenden!
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