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Anzahl Urlaubsschichten von Tarifbeschäftigten im Wechselschichtdienst bei ZOS/Gef werden von 21 auf 19 reduziert

Tariflicher Urlaubsanspruch bleibt erhalten!

Im vergangenen Herbst hatte eine Mitarbeiterinformation des Polizeipräsidiums unter den Beschäftigten beim ZOS/Gef große Aufregung und Sorge hervorgerufen. Danach sollten die dienstplanmäßigen Freischichten künftig von 21 auf 19 Schichten reduziert werden. Dabei bleibt es - anders, als in einer früheren Info dargestellt. Allerdings fällt dennoch niemand unter seinen tarifrechtlichen Urlaubsanspruch von sechs Wochen (42 Kalendertage)! Die GdP hatte mit Briefen an Polizeipräsident Kandt und Innensenator Henkel gegen Urlaubskürzungen protestiert und dadurch Verhandlungen mit dem Polizeipräsidenten angestoßen.

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