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Bundesverwaltungsgericht wird zeitnah zur Problematik der altersabhängigen Besoldungsstufen von Beamtinnen und Beamten entscheiden

Berlin.

Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19. Juni 2014, (Altersdiskriminierung Beamtinnen und Beamte) gibt es Bewegung. Der zweite Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichtes beabsichtigt dort bereits anhängige Revisionsverfahren zu oben genanntem Gegenstand im Frühherbst (September/Oktober 2014) zu entscheiden. Wir gehen davon aus, dass in diesem Revisionsverfahren die vom Europäischen Gerichtshof offen gelassenen Fragen, wie zum Beispiel die der Rückwirkung bzw. der zeitnahen Geltendmachung der Ansprüche zu einer höchstrichterlichen Klärung geführt werden. Das Verwaltungsgericht Berlin wird bis dahin in den dort anhängigen Verfahren nicht entscheiden.

Es ist also zu erwarten, dass der Dienstherr im Wissen um diese Entwicklung die derzeitig anhängigen Widersprüche ebenfalls nicht bescheiden wird und die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes abwartet. Dennoch sollten die Kolleginnen und Kollegen, die nach unserer Empfehlung Widerspruch gegen die laufende Besoldung eingereicht haben oder einen Antrag gestellt haben, bis Ende August in der Rechtsabteilung vorsprechen, um sich Klarheit zu verschaffen, ob noch gegebenenfalls Unterlagen für das laufende Verfahren fehlen und sich sachkundig zu machen, wie der konkrete Verfahrensstand ist.

Eine allgemeine Auskunft, die alle offenen Fragen beantwortet, kann es bei der Vielfalt der durch die Rechtsprechung aufgeworfenen Probleme und die Anzahl der individuellen Fallgestaltungen nicht geben, sodass wir anraten, das Beratungsangebot wahrzunehmen.
Die Rechtsberatung findet jeden Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 17:00 – 19:00 Uhr in der GdP-Geschäftsstelle statt.
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