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Das Jahresende naht – Schnell noch für 2023 Widerspruch zur Amtsangemessenen Alimentation einlegen

Nach wie vor ist unklar, wann das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) endlich seiner Verantwortung nachkommt und nach der R-Besoldung auch über die Rechtmäßigkeit der in der Vergangenheit gezahlten A-Besoldung des Landes Berlins entscheidet. Ein entsprechender Vorlagebeschluss zum Musterfall eines unserer Mitglieder aus der Berliner Feuerwehr (2008 - 2015 betreffend) liegt nun seit mehreren Jahren dort vor. Von uns in dem Verfahren in Auftrag gegebene anwaltliche Stellungnahmen belegen die Unteralimentation. Die A-Besoldung scheint auch für die Folgejahre ab 2016 nicht verfassungsgemäß zu sein. So zumindest hat es Ende November das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) für A 4 sowie A 5 festgestellt und möchte das ebenfalls dem BVerfG zur Entscheidung vorlegen. Wir haben im Rahmen unseres Dachverbands DGB mittlerweile weitere Klagen von Kolleginnen und Kollegen verschiedener Besoldungsgruppen für die Jahre ab 2016 vor dem VG Berlin eingereicht. Wir werden Euch auch über die Entwicklung dieser auf dem Laufenden halten.

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat im Rahmen der Antwort auf eine schriftliche Anfrage unlängst erneut bestätigt, dass man sich finanziell auf eine Entscheidung vorbereitet und bereits Rücklagen aufbaut, jedoch auch nicht gewillt ist, der aus unserer Sicht überfälligen Feststellung vorzugreifen und lieber eine finale Entscheidung abwartet. Darüber hinaus hat man einmal mehr durchblicken lassen, dass lediglich Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt werden, die ihre verfassungswidrige Alimentation gerügt haben.

Wir möchten Euch daher darum bitten, auch in diesem Kalenderjahr Widerspruch gegen die Besoldung/Versorgung einzulegen. Einen entsprechenden Musterentwurf finden Beamtinnen und Beamte genauso wie Pensionärinnen und Pensionäre auf
unserer Homepage. Diejenigen, die es betrifft, sollten auch die kinderbezogenen Bestandteile mit in den Widerspruch einbeziehen. Achtet bitte darauf, dass Ihr den Eingang Eures Widerspruchs, die beantragte Ruhendstellung des Verfahrens und den Verzicht auf die Einrede der Verjährung durch die Behörde schriftlich bestätigt bekommt! Um in Sachen nicht gezahlter Hauptstadtzulage auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir allen Kolleginnen und Kollegen ab A 14 darüber hinaus, einen gesonderten dahingehenden Widerspruch einzureichen. Auch dafür findet Ihr auf unserer Seite einen Musterentwurf.

Du hast Fragen zur amtsangemessenen Alimentation oder andere Problematiken? Unsere Rechtsabteilung steht Dir mit Rat und Tat zur Seite. Nutze die Möglichkeiten der Rechtsberatung und des Rechtsschutzes unserer GdP! Wir stehen Dir im Rahmen unserer Sprechstunden (Dienstag von 10.00 bis 13.00 Uhr und Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr nach vorheriger telefonischer Terminabsprache) zur Verfügung.
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