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Das Rechtsgutachten von Prof. Battis und seine Folgen für Berlin

Berlin. Der Deutsche Beamtenbund verweist gelegentlich auf das Rechtsgutachten des Prof. Ulrich Battis zur Vereinbarkeit der von der hessischen Landesregierung festgelegten Besoldungsentwicklung mit dem Alimentationsprinzip aus Artikel 33 Absatz 5 GG und die altbekannte Problematik der Entwicklung der Besoldung.

Das Gutachten wird für die hessischen Kolleginnen und Kollegen sicherlich von einem gewissen Interesse sein. Es hat für die im Bundesland Berlin Tätigen aber keinerlei Auswirkungen. Hier hat zunächst das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG BB) die von Battis genannten Kriterien und Maßgaben der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Richtern, Professoren und Beamten unter Beachtung der im Bundesland Berlin herrschenden Verhältnisse anzuwenden. Insofern ist das Gutachten für die Kolleginnen und Kollegen in Berlin weitgehend unbeachtlich.

Der Inhalt des Gutachtens ist auch Gegenstand von Kritik geworden. Der DGB Bundesvorstand teilte uns dazu mit, dass man von dort aus in Kooperation mit dem hessischen DGB einen Text vorbereitet hat, der leider in Hessen keine Verwendung fand. In diesem Text verweist der DGB darauf, dass das vorgelegte Gutachten Hoffnungen weckt, die bitter enttäuscht werden könnten. Nach Auffassung des DGB ist die generelle Aussage, die Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten sei verfassungswidrig, anhand des angefertigten Inhalts nicht haltbar.

Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass das Gutachten

1. keinerlei direkte Wirkung auf die Beamtenbesoldung der Kolleginnen und Kollegen in Hessen hat;

2. inhaltlich zumindest fragwürdige Aussagen beinhaltet, die vom Bundesvorstand des DGB und
dem hessischen DGB kritisiert werden sowie

3. erst recht keine Schlussfolgerungen für die vermeintliche Verfassungswidrigkeit der Alimentation
der Berliner Kolleginnen und Kollegen zulässt.

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