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Verpflegungsgeld war Arbeitsentgelt

Sozialgericht Sachsen entscheidet für ehemalige DVP-Angehörige


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in einem Verfahren, das die GdP Berlin erfolgreich für Berliner Kolleginnen und Kollegen führen konnte, erkannte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bereits im Februar 2016 an, dass das den Angehörigen der Deutschen Volkspolizei (DVP) seinerzeit gezahlte Verpflegungsgeld Arbeitsentgelt war. Der Polizeipräsident wurde verpflichtet, das Verpflegungsgeld bei der Meldung der jährlichen Arbeitsentgelte (sog. Entgeltbescheid) an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu berücksichtigen.
Die GdP hat daraufhin den Kolleginnen und Kollegen geraten, beim hierfür zuständigen Polizeipräsidenten in Berlin einen Über-prüfungsantrag ihres Entgeltbescheides zu stellen. Dieser aber lehnt trotz der Ent-scheidung weiterhin die Anerkennung des Verpflegungsgeldes ab und bleibt bei der Auffassung, die jeweiligen Anträge nicht be-scheiden zu müssen. Bei der Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg habe es sich um eine Einzelfallentscheidung gehandelt. Zudem gebe es für ihn hierzu noch keine ge-festigte Rechtsprechung. Er verweist dazu stets auf noch anhängige Verfahren vor den Landessozialgerichten in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Zwischenzeitlich hat im Übrigen auch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt im Urteil vom 13.10.2016 (Az.: L 3 RS 11/15) ebenfalls zugunsten der Angehörigen der DVP entschieden. Die Landesregierung setzt dieses Urteil aktuell generell um und überprüft die Entgelt-bescheide von sich aus. Dabei soll sowohl das Verpflegungsgeld als auch das etwaig ge-zahlte Bekleidungsgeld an die DRV gemeldet werden. Erst Ende Januar hat das Landes-sozialgericht Sachsen in zwei weiteren Verfahren zugunsten der Angehörigen der DVP entschieden (Urteil vom 23.01.2018 Az.: L 4 RS 226/15 ZVW u. L 4 RS 232/15 ZVW). Ob der Polizeipräsident in Berlin seine Rechtsauffassung jetzt dann mal ändert, bleibt offen. Aktuell hat die GdP Berlin mehrere Untätigkeitsklagen auf den Weg gebracht. Für die GdP Berlin ist klar, dass ein weiteres Hinausschieben für viele Kolleginnen und Kollegen, allein schon aus Altersgründen, nicht hinnehmbar ist.

Mit freundlichen Grüßen
Der Bezirksgruppenvorstand

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