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Amtsangemessene Alimentation

Nach BVerwG – Widerspruch für jedes Jahr erneuern

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit unserem DenkZettel Nr. 054 vom 22.09.2017 thematisierten wir eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, demnach die Berliner Besoldung als nicht amtsangemessen einzustufen ist. Die endgültige Entscheidung muss jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe treffen. Wir sind nach wie vor von einem positiven Ausgang überzeugt.

Ganz anders scheint das die Berliner Landesregierung auszusehen. Frei nach dem Motto "Wir sitzen das erstmal aus, lassen Jahre ins Land ziehen und erst, wenn es in allen Instanzen bestätigt ist, beschäftigen wir uns ernsthaft mit dem Thema" hat Finanzsenator Kollatz-Ahnen im Berliner Abgeordnetenhaus kein Geheimnis daraus gemacht, welche Bedeutung er der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zuweist.

Nämlich gar keine. Deshalb wird im Haushalt auch nicht vorgesorgt, sondern eben erst ans Eingemachte gegangen, wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Wir empfehlen euch in diesem Zusammenhang, Widerspruch für die Besoldung des aktuellen und des nächsten Kalenderjahres einzureichen. Darüber hinaus dient der folgende Musterantrag auch als Widerspruch für die Jahre 2014 bis 2016, falls ihr einen solchen noch nicht eingelegt haben solltet. Soll heißen: In jedem Falle bitte mit dem beigefügten Muster für jedes einzelne Jahr Widerspruch erheben.

Mit freundlichen Grüßen
Der Bezirksgruppenvorstand

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