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Kursierendes Widerspruchsmuster hinsichtlich der Berechnung Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ)

Aktuell verbreitet sich in der Polizei Berlin ein Widerspruchmuster zur Berechnung von DuZ (Dienst zu ungünstigen Zeiten).

Der unbekannte Verfasser des Widerspruchsmusters ist der fehlgeleiteten Auffassung, dass der Inhalt eines Urteils vom Bundesarbeitsgericht (BAG) vom 9. Dezember 2015 zur Angemessenheit eines Nachtarbeitszuschlages auch auf Beamtinnen und Beamte der Polizei Berlin zutrifft. Das ist nicht der Fall, das Urteil hat auf Beamtinnen und Beamte keine unmittelbare Auswirkung. Es betrifft auch nicht alle Arbeitnehmer, sondern nur die nicht tarifgebundenen Angestellten. Demnach gilt es auch nicht für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst. Für das Verfahren besteht folglich keine reale Erfolgsaussicht.

Uns allen ist bewusst: Die Entschädigung für Schichtdienst findet in Berlin leider noch immer keine ausreichende Würdigung. Wir nehmen es als gewerkschaftlichen Auftrag sehr ernst, hier auch weiterhin auf Verbesserungen zu drängen. Schließlich ist es Eure Gesundheit und Euer Familienleben, die unter der Schichtarbeit leiden. Hier müssen wir weiter für einen deutlich spürbaren, wertschätzenden Ausgleich kämpfen.

Leider ist die Hoffnung, dass das oben genannte Arbeitsgerichtsurteil dazu beitragen könnte, ein Trugschluss.

Diese Info als PDF steht hier zur Verfügung.
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