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Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) der Bezirksämter

– Berechnung durch die Bezirke ist angelaufen/Korrektur in einigen Fällen notwendig –

Nach den Grundsatzentscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes und des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg in oben genannter Sache steht nun die schwierige Arbeit der Berechnung der Ansprüche nebst Zinsen im Mittelpunkt der durch die GdP betriebenen Verfahren. Wir betreuen ca. 200 Sachverhalte, von denen etwa 100 Verfahren gerichtsanhängig sind. Ein Großteil der Verfahren ruht derzeit noch, weil die Bezirksämter im Moment die Ansprüche der Kolleginnen und Kollegen berechnen. Diese Berechnung ist ziemlich kompliziert und aufwendig, sodass dies noch einige Zeit dauern wird.

Hinzu kommt, dass das Tarifreferat der Senatsverwaltung für Finanzen mit Schreiben vom 15. Juli 2014 die Auffassung der Rechtsabteilung der Gewerkschaft der Polizei bestätigt hat, dass an einen Antrag gemäß § 29a TVÜ-L keine höheren Anforderungen gestellt werden dürfen als an eine schriftliche Geltendmachung gemäß § 37 TV-L. Das heißt im Klartext: Wenn Ansprüche geltend gemacht wurden, die nicht konkret im Wortlaut auf den § 29a TVÜ-L gestützt werden, ist dies unschädlich, wenn die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht wird. Dies war bisher strittig und führt nun dazu, dass wir für eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen noch weitergehende Ansprüche als bislang durchsetzen können. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die Neuberechnung die Bezirke stark belastet. Demzufolge ist eine zeitliche Verzögerung möglich.

Den Kolleginnen und Kollegen, die die berechtigten Ansprüche unserer Kollegenschaft bearbeiten und berechnen müssen, gilt unser Respekt für diese umfangreiche Tätigkeit. Es bleibt aber dabei, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin auch in Einzelfragen – wie man so schön sagt – keinen Cent zu verschenken haben und gerade die Gewerkschaften angehalten sind, Ansprüche voll durchzusetzen.

Wir hoffen, dass wir in den nächsten Wochen und Monaten viele Verfahren wegen Erfüllung der Ansprüche im Wege der Klagerücknahme oder der Hauptsacheerledigung vor Gericht beenden können. GdP – gut, dass es sie gibt!
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