Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: Berliner Besoldung nicht amtsangemessen
Geklagt hatten Polizei- und Feuerwehrbeamte sowie Richter, die bereits von 2008 bis 2010 ohne Erfolg eine verfassungswidrige Unteralimentation beim Dienstherrn gerügt hatten. Klage- und Berufungsverfahren waren erfolglos, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sah keinen Anlass für eine weitergehende Prüfung. Zu den Klagenden gehört auch ein GdP-Kollege aus der Feuerwehr, den wir bei seinem tatkräftigen Kampf unterstützten und den wir auch bei der Verhandlung in Leipzig mit zwei GdP-Verantwortlichen begleiteten.
Absolute Untergrenze der verfassungsgemäßen Alimentation unterschritten
Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Besoldung schon bei Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen relativen Vergleichsmethode nicht angemessen. Gesamtbetrachtet lägen viele Indizien vor, die eine umfassende Betrachtung und Gesamtabwägung der Verfassungsmäßigkeit des Alimentationsniveaus erforderlich machen.Zudem stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Einkünfte von Berliner Beamtinnen und Beamten sowie Richter deutlich geringer ausfallen, als das durchschnittliche Einkommen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter mit entsprechender Qualifikation und Verantwortung und auch die absolute Untergrenze einer verfassungsgemäßen Alimentation unterschritten wurde.
GdP-Chefin Philipp: Berechtigter Kampf, der schlussendlich Erfolg haben wird
Unsere GdP-Landesvorsitzende Kerstin Philipp zeigte sich am Freitagvormittag zufrieden mit dem Ergebnis: „Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts macht deutlich, dass dieser Kampf, so lange er auch geht, berechtigt ist und schlussendlich Erfolg haben wird. Wir haben unseren Kollegen ganz bewusst unterstützt, weil wir immer von einer rechtswidrigen Besoldung überzeugt waren. Jetzt richten wir den Blick nach Karlsruhe und hoffen im Sinne aller Berliner Beamtinnen und Beamten auf eine Bestätigung.“Diese Info als PDF