Hauptstadtzulage - Anträge bzw. Widersprüche gegen die Versagung der Zulage werden unterschiedlich bearbeitet
Wir möchten Euch darauf hinweisen, dass vermehrt Widersprüche gegen die Versagung der Hauptstadtzulage von Seiten der Behörde nicht mehr unter Verzicht auf die Einrede der Verjährung ruhend gestellt, sondern durch einen Widerspruchsbescheid beschieden werden. Um diese Entscheidung nicht bestandskräftig werden zu lassen, muss in Verfahren, in denen der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist, fristgerecht Klage erhoben werden.
All jene Kolleginnen und Kollegen, die diese Entscheidung nicht hinnehmen wollen, suchen bitte zeitnah die Rechtsabteilung auf, um einen entsprechenden Rechtschutzantrag zu stellen. Dies gilt auch für unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Tarifbereich.
In den Fällen einer Versagung der Hauptstadtzulage wird unkompliziert Rechtschutz unter der Bedingung gewährt, dass die Prozessvertretung ausschließlich durch die DGB Rechtschutz GmbH erfolgt. Die Verfahren werden dort gebündelt. Das ist für die Rechtsverteidigung sinnvoll und spart zudem auch Kosten unseres Rechtschutzes von Kollegen für Kollegen.
All jene Kolleginnen und Kollegen, die diese Entscheidung nicht hinnehmen wollen, suchen bitte zeitnah die Rechtsabteilung auf, um einen entsprechenden Rechtschutzantrag zu stellen. Dies gilt auch für unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Tarifbereich.
In den Fällen einer Versagung der Hauptstadtzulage wird unkompliziert Rechtschutz unter der Bedingung gewährt, dass die Prozessvertretung ausschließlich durch die DGB Rechtschutz GmbH erfolgt. Die Verfahren werden dort gebündelt. Das ist für die Rechtsverteidigung sinnvoll und spart zudem auch Kosten unseres Rechtschutzes von Kollegen für Kollegen.