Hauptstadtzulage – Behörde verzichtet bei Widerspruch auf Einrede der Verjährung
Die Reaktion auf ein dementsprechendes Vorgehen eines unserer Kollegen zeigt jetzt beispielhaft, wie man von behördlicher Seite damit umgeht. Bereits im November 2020 hatte unser Mitglied die Personalstelle angeschrieben und eine Gewährung der Hauptstadtzulage beantragt. Diese wurde ihm Anfang Dezember schriftlich verwehrt. Dagegen hat er sich mit unserem Muster-Widerspruch gewehrt und jetzt Antwort von der Widerspruchsstelle des Justiziariats der Polizei Berlin erhalten. In diesem steht folgender Hinweis, der als beispielhaft für den Umgang mit derartigen Anträgen/Widersprüchen zu bewerten ist. „In Hinblick auf das Verwaltungsstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin lasse ich das Widerspruchsverfahren antragsgemäß ruhen und verzichte auf die Einrede der Verjährung, soweit die Verjährung auf der Ruheendstellung basiert“. Das Vorgehen ist in Ordnung, da wir schon einzelne Klageverfahren gegen die Versagung der Hauptstadtzulage auf den Weg gebracht haben. Deren Ausgang wird abzuwarten sein. Mit Blick auf diese Antwort empfehlen wir Euch weiterhin, Widerspruch gegen die Nichtberücksichtigung einzulegen und bei der Antwort genau hinzuschauen, ob das Verfahren ruhend gestellt und auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird. Über die weitere Entwicklung in der Sache werden wir Euch informieren.