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Innenverwaltung hat verstanden – Deine GdP informiert zu Gesprächen zum AZ Rettungsdienst

Foto: Spreepicture

Am heutigen Mittwoch saßen wir gemeinsam mit den drei anderen in der Feuerwehr vertretenen Gewerkschaften mit Staatssekretär Torsten Akmann für 60 Minuten in der Klosterstraße zusammen, um mit ihm über notwendige Schritte gegen den stetigen Ausnahmezustand Rettungsdienst zu sprechen.

In sehr ehrlicher und konstruktiver Diskussion konnten wir ihn nochmals für die Situation, aber auch unsere Forderungen hinsichtlich einer notwendigen Änderung des Rettungsdienstgesetzes und einer dementsprechenden Anpassung der SNAP-Codes sensibilisieren. Wir haben abgesprochen, über die genauen Inhalte des Gesprächs zum Wohle der Sache Stillschweigen zu bewahren, sind aber übereingekommen, zeitnah erneut zusammenzutreten und wichtige Schritte voranzutreiben. Akmann erklärte uns zudem, dass die Senatsverwaltung auch nicht nur den Ist-Stand, sondern auch die bisherigen Ergebnisse der Task Force der Berliner Feuerwehr nochmal genau analysieren und sich so ein eigenes Bild machen möchte.
 
Unsere konkreten Ideen für eine Anpassung im Rettungsdienstgesetz Berlin (nicht abschließend):
 
§ 5b (2) 6. 
Festlegung von Prozessen für die Bearbeitung von medizinischen Hilfeersuchen und die Disposition von Rettungsmitteln durch die integrierte Leitstelle der Berliner Feuerwehr, nicht nur durch die ärztliche Leitung, sondern durch ein Gremium mit Leitung der Berliner Feuerwehr, dem Beirat für den Rettungsdienst und den Leitungen der Rettungsstellen der Krankenhäuser im Land Berlin.
 
§ 8 (1) 
Notrufe, die unter der Notrufnummer 112 eingehen, werden von der integrierten Leitstelle der Berliner Feuerwehr regelmäßig unter Verwendung einer standardisierten Notrufabfrage beantwortet. Die standardisierte Notrufabfrage beinhaltet die telefonische Anleitung zu Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die integrierte Leitstelle entsendet das auf der Grundlage der standardisierten Notrufabfrage ermittelte und für den Einsatz geeignete Einsatzmittelaufgebot nach Priorität, oder gibt den Einsatz an die KV oder Krankentransportunternehmen ab. Die Einsätze der Notfallrettung und des Notfalltransportes werden von der integrierten Leitstelle der Berliner Feuerwehr gelenkt. Der Standort der Fahrzeuge wird über ein Ortungssystem der integrierten Leitstelle erfasst und grundsätzlich das am schnellsten verfügbare, nach Priorität und Verfügbarkeit geeignete Einsatzmittel zum Einsatz gebracht. Zur fachlichen Begleitung der Einsatzlenkung und Unterstützung der Einsätze vor Ort soll eine Notärztin oder ein Notarzt in der Leitstelle ständig anwesend sein. Für die Durchführung der Aufgaben bei einem Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten unterhalb der Katastrophenschwelle (§ 2 Absatz 1 Satz 3) hat die Berliner Feuerwehr Maßnahmen zur Koordinierung zu planen und vorzubereiten, Einsatzreserven vorzuhalten.
 
§ 8 (2) 
Für die Lenkung der Einsätze des Krankentransportes muss eine Krankentransportleitstelle eingerichtet und betrieben werden. Sie kann mit der Leitstelle der Berliner Feuerwehr räumlich und technisch verbunden werden. Die Kosten für die Erstausstattung der Arbeitsplätze in der Krankentransportleitstelle werden nach Maßgabe des Haushaltsplanes vom Land Berlin getragen, oder durch die beteiligten Unternehmen mitfinanziert.
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