„Es ist ein sehr gutes Zeichen von Innensenatorin Spranger, dass sie sich nicht wegduckt, sondern als oberste Dienstherrin sofort Rückgrat zeigt und klar Position im Interesse von Berlins Polizistinnen und Polizisten sowie der Sicherheit dieser Stadt bezieht. Sie hat sich dieser Problematik umgehend angenommen, uns volle Unterstützung zugesichert und klar gemacht, dass ein Einsatz unserer Schutzhunde gar nicht zur Debatte steht. Wir brauchen sie und benötigen jetzt eine entsprechende Rechtsgrundlage“, so GdP-Landesvize Stephan Kelm am Donnerstagvormittag. Gemäß TierSchHuV §2 Absatz 2 (5) ist es seit Jahresbeginn verboten „(…) bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.“ Eine entsprechende Ausnahmeregelung für Sicherheitsbehörden wurde nicht geschaffen, dahingehende Stellungnahmen, unter anderem von der Berliner Polizei, ignorierte die Politik.
GdP: Hundeführer muss stets die Kontrolle zurückgewinnen können
„Die Berliner Polizei hat nicht umsonst bereits im letzten Jahr um eine Ausnahmeregelung für die Sicherheitsbehörden gebeten. Dass das komplett unbeachtet blieb, hat fatale Folgen. Wir sind absolut offen für innovative Trainingsmethoden, in denen auf Schmerzen verzichtet werden kann. Aber aktuell gibt es aus unserer Sicht keine bekannten Alternativen, um unsere vierbeinigen Kollegen auf bestimmte Einsatzsituationen vorzubereiten. Ein Schutzhund ist kein Schoßhund und wir sollten auch nicht vergessen, dass Straftäter im Regelfall keine Rücksicht auf das Tierschutzgesetz und das Wohl der Tiere nehmen“, so Kelm. Die GdP verwies darauf, dass es in 95 Prozent der Fälle mit Kommunikation klappt, man aber auch in den anderen fünf Prozent sofort die Kontrolle zurückgewinnen müsse (z. B. wenn der Schutzhund bei einem Randalierer zum Einsatz kommt und sich in dessen Arm verbeißt) – Zum Wohl der Tiere, der Kolleginnen und Kollegen, aber auch des polizeilichen Gegenübers. Neben dem Kontakt zu Iris Spranger hat sich die GdP deshalb auch mit einem offenen Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faeser gewandt und um eine Ausnahmeregelung gebeten. Denkbar sei eine Übergangsregelung, die an eine Überprüfung der bisherigen Methoden sowie mögliche tierfreundliche Änderungen gebunden wird.