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Kennzeichnungspflicht für Dienstkleidungsträger

Im Zusammenhang mit der Einführung der Kennzeichnungspflicht für Dienstkleidungsträger der Polizei Berlin (Namensschild oder alternativ Dienstnummer) wurde uns allen im September 2012 ein Formular zur Beantragung einer Auskunftssperre gemäß § 28 Absatz 5 MeldeG zur Verfügung gestellt.

Wir möchten euch darauf hinweisen, dass diese Auskunftssperre nun nach zwei Jahren zum Ende des Kalenderjahres erlischt! Die Auskunftssperren, die zum damaligen Zeitpunkt von Kolleginnen und Kollegen beantragt wurden, werden dementsprechend am 31. Dezember 2014 auslaufen, sofern kein neuer Antrag gestellt wird.

Solltet ihr einen Antrag auf Auskunftssperre stellen, prüft bitte auch eine etwaige Sperre für die mit euch im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen.

Bitte bedenkt auch, dass der neue Antrag rechtzeitig zu stellen ist. In Anbetracht der Arbeitsauslastung im LABO dürfte ein am 30. Dezember auf den Dienstweg gebrachter Antrag eurem Anliegen wenig nützen.

Wir möchten euch bitten, auch die Kolleginnen und Kollegen zu informieren, die gegenwärtig nicht im Dienst sind und ihnen ggf. das entsprechende Formular nach Hause zu senden.

Zum schnellen Auffinden der Anträge stellen wir euch nachfolgend die Links zu den einzelnen Formularen zur Verfügung:

Antrag für die Kollegin/den Kollegen:
http://intrapol/Themen/Service/Ausksp/Dokumente/Antrag%20Auskunftssperre.pdf

Antrag für minderjährige Angehörige der Kollegin/des Kollegen:
http://intrapol/Themen/Service/Ausksp/Dokumente/Antrag%20AuskunftssperreAngeh%C3%B6rige%20minderj.pdf

Antrag für volljährige Angehörige der Kollegin/des Kollegen:
http://intrapol/Themen/Service/Ausksp/Dokumente/Antrag%20AuskunftssperreAngeh%C3%B6rige-vollj%C3%A4hrig.pdf
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