Zeugenaussagen beweiskräftig sichern
„Wir sind froh, dass man sich nach jahrelanger Ankündigung jetzt endlich dazu entschlossen hat, diese bewährte Methode auf das LKA4 auszuweiten. Wenn wir jemanden aus dem Umfeld der organisierten Kriminalität schon mal so weit haben, dass er aussagt, müssen wir die gegebenen Darstellungen beweiskräftig sichern. Die polizeiliche Videovernehmung ist auch ein Schutz für unsere Kolleginnen und Kollegen vor späteren Anfeindungen“, sagt Thomas Spaniel, Vorstandsmitglied der GdP Berlin und Vorsitzender des Fachausschuss Kriminalitätsbekämpfung. Oftmals werden belastende Aussagen später revidiert oder gar komplett zurückgenommen, die ursprünglichen Schilderungen vor Gericht dann in den seltensten Fällen als Beweis anerkannt.
Omertá durchbrechen
Besonders beim Blick auf kriminelle arabische Clans würde die Nutzung der polizeilichen Videovernehmung Sinn machen. „Mittlerweile hat es auch jeder außerhalb der Sicherheitsbehörden erkannt, dass wir es speziell in dem Bereich nicht nur mit Absprachen, sondern auch mit Einschüchterungen zu tun haben. Wir müssen alles tun, um die Omertá zu durchbrechen. Dazu gehört es auch, Zeugen eine Möglichkeit zu bieten, nicht zwanghaft noch einmal vor Gericht aussagen zu müssen. Viele schrecken bisher von Aussagen zurück, weil sie den direkten Kontakt mit den Beschuldigten vermeiden wollen. Diese Menschen müssen wir schützen“, so Spaniel weiter. Die GdP hofft auf eine schnellstmögliche Umsetzung, um im Kampf gegen organisierte Kriminalität effektiver vorgehen zu können. Der nächste Schritt, so Spaniel, wäre die Beweislastumkehr bei der Vermögensabschöpfung.