Übernahme Tarifabschluss (TV-L) für Berliner Beamte und Pensionäre
Deine GdP kontaktiert Regierenden Bürgermeister, SenFin und SenInn
Die generellen Zahlen des Tarifabschlusses (TV-L)
Die Hauptstadtzulage ...
ist ab sofort fester Bestandteil des TV-L. Das bedeutet. dass Berlin sie weiterhin zahlen darf und keinen TdL-Rauswurf riskiert. Aktuell ist sie bis Oktober 2025 befristet.
Bedeutet für Beamte/Pensionäre
Man hat sich auf eine 1-1-Übernahme für Beamte verständigt (mindestens). Das Land Berlin muss dazu ein Gesetz beschließen (Gesetzgebungsverfahren).
Der Plan laut SenFin:
In unserem heutigen Brief an Kai Wegner, Stefan Evers und Iris Spranger haben wir für unsere Beamten und Pensionäre die zeit- und mindestens inhaltsgleiche Übernahme des tabellenwirksamen Tarifabschlusses eingefordert. Das würde bedeuten, dass es spätestens ab November 2024 monatlich 200€ mehr brutto, ab Februar 2025 zusätzlich 5,5% (200€ + 5,5% = min. 340€) gibt. Wir haben allerdings auch darauf hingewiesen, dass es durchaus schneller passieren darf, damit wir dem Bund nicht weiter hinterherhinken. In diesem Kontext verwies unser Landeschef auch noch mal auf den Koalitionsvertrag und sprach sich für 1-2% zusätzlich zum Tarifabschluss aus.
In Sachen 3.000€ Inflationsausgleichsprämie plädieren wir für eine unbürokratische schnelle Umsetzung, da die einzelnen Stufen des Gesetzgebungsverfahren aus unserer Sicht nicht zwangsläufig alle durchlaufen werden müssen und die Inflation uns nicht erst Ende 2024, sondern jetzt trifft. Für uns steht außer Frage, dass es diese Ausgleichszahlung nicht nur für aktive Beamte und Azubis, sondern auch für Pensionäre geben muss. Gleiches gilt für die Hauptstadtzulage, die durch den Tarifabschluss jetzt im TV-L integriert ist. Das Land Berlin muss aber über eine Weiterführung nach Oktober 2025 entscheiden. Wir halten sie für notwendig. Sie muss aber losgelöst von Besoldungs- und Entgeltgruppen für alle gelten, weshalb wir eine entsprechende Zulage für alle Beschäftigten des Landes Berlin sowie alle Pensionärinnen und Pensionäre fordern.
- Dez 23: 1.800€ Inflationsausgleich (Azubis 1.000€)
- Jan-Okt 24: 120€/Monat Inflationsausgleich (Azubis 50€)
- Nov 24 - Jan 25: Sockelbetrag 200€/Monat brutto (Azubis 100€)
- ab Feb 25: zusätzlich 5,5% (200€ + 5,5% = min. 340€ brutto) (Azubis: zusätzlich 50€)
- Laufzeit bis Oktober 2025
Die Hauptstadtzulage ...
ist ab sofort fester Bestandteil des TV-L. Das bedeutet. dass Berlin sie weiterhin zahlen darf und keinen TdL-Rauswurf riskiert. Aktuell ist sie bis Oktober 2025 befristet.
Bedeutet für Beamte/Pensionäre
Man hat sich auf eine 1-1-Übernahme für Beamte verständigt (mindestens). Das Land Berlin muss dazu ein Gesetz beschließen (Gesetzgebungsverfahren).
Der Plan laut SenFin:
- 1. Quartal 24: Gesetzesentwurf
- 2. Quartal 24: Plenum, Ausschüsse, Beteiligungen
- 3. Quartal 24: Beschluss und Wirksamkeit
In unserem heutigen Brief an Kai Wegner, Stefan Evers und Iris Spranger haben wir für unsere Beamten und Pensionäre die zeit- und mindestens inhaltsgleiche Übernahme des tabellenwirksamen Tarifabschlusses eingefordert. Das würde bedeuten, dass es spätestens ab November 2024 monatlich 200€ mehr brutto, ab Februar 2025 zusätzlich 5,5% (200€ + 5,5% = min. 340€) gibt. Wir haben allerdings auch darauf hingewiesen, dass es durchaus schneller passieren darf, damit wir dem Bund nicht weiter hinterherhinken. In diesem Kontext verwies unser Landeschef auch noch mal auf den Koalitionsvertrag und sprach sich für 1-2% zusätzlich zum Tarifabschluss aus.
In Sachen 3.000€ Inflationsausgleichsprämie plädieren wir für eine unbürokratische schnelle Umsetzung, da die einzelnen Stufen des Gesetzgebungsverfahren aus unserer Sicht nicht zwangsläufig alle durchlaufen werden müssen und die Inflation uns nicht erst Ende 2024, sondern jetzt trifft. Für uns steht außer Frage, dass es diese Ausgleichszahlung nicht nur für aktive Beamte und Azubis, sondern auch für Pensionäre geben muss. Gleiches gilt für die Hauptstadtzulage, die durch den Tarifabschluss jetzt im TV-L integriert ist. Das Land Berlin muss aber über eine Weiterführung nach Oktober 2025 entscheiden. Wir halten sie für notwendig. Sie muss aber losgelöst von Besoldungs- und Entgeltgruppen für alle gelten, weshalb wir eine entsprechende Zulage für alle Beschäftigten des Landes Berlin sowie alle Pensionärinnen und Pensionäre fordern.