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Verpflegungsgeld war Arbeitsentgelt – GdP macht weiter Druck auf SenFin

Foto: GdP
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ende Februar haben wir den Regierenden Bürgermeister Michael Müller, Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen, Innensenator Andreas Geisel und Ralf Wieland (Präsident des Abgeordnetenhauses) angeschrieben und um Klärung bezüglich der Anerkennung des Verpflegungsgeldes für die früheren Volkspolizistinnen und -polizisten gebeten (GdP-Info 05-2018). Hintergrund waren Urteile des Bundessozialgerichtes sowie der Landessozialgerichte Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin-Brandenburg, die sich mit der Thematik beschäftigten. Diesen folgend handelte es sich beim gezahlten Verpflegungsgeld um Arbeitsentgelt, was an die Deutsche Rentenversicherung zu melden ist, so dass sich Renten erhöhen könnten. Der Finanzsenator hat uns vor einem Monat geantwortet und eine zeitnahe Umsetzung des Urteils vom LSG Berlin-Brandenburg (24.02.2016) versprochen.

Zwischenzeitlich hat sich auch die zuständige Finanz-Staatssekretärin Dr. Margaretha Sudhof geäußert. In ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15337 wurde ebenfalls auf die Verfahrens-weise zur Anerkennung des Verpflegungs- und Bekleidungsgeldes als Arbeitsentgelt für die Rentenberechnung hingewiesen und erklärt, dass die Anerkennung erfolgt. Ungeachtet dessen werden an unsere Kolleginnen und Kollegen aber immer noch abschlägige Bescheide verschickt bzw. Widersprüche gegen die Versagung der Anerkennung zurückgewiesen.

Offensichtlich fehlt im Land Berlin noch der entsprechende rechtsverbindliche Auftrag an die Serviceeinheit (Rentenstelle/Sonderversorgungsträger) bei der Polizeipräsidentin, dass die vorliegenden Anträge auf Anerkennung dieser Zahlungen zu bearbeiten und berichtigte Entgeltbescheide der Rentenversicherung Bund zu übergeben sind. In den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt trafen die Innenminister diese rechtsverbindliche Entscheidung und beauftragten die Rentenstellen zur Ausführung dieser Festlegungen. Wir haben den Finanzsenator, der in seiner Antwort an uns auf die Zuständigkeit seines Ressorts verwies, aus diesem Grund gebeten, dass die Rentenstelle bei der Polizeipräsidentin den rechtsverbindlichen Auftrag erhält, die vorliegenden Anträge zu bearbeiten und die neuen Entgeltbescheide auszufertigen. Über den weiteren Umgang mit der Problematik werden wir Euch informieren.

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