Verpflegungsgeld war Arbeitsentgelt – Weiteres Hinausschieben nicht hinnehmbar
GdP richtet offenen Brief an AGH-Fraktionen, den Regierenden Bürgermeister, den Innen- und den Finanzsenator
Während Sachsen-Anhalt ein entsprechendes Urteil Ende des Jahres 2016 zum Anlass nahm, von sich aus tätig zu werden und das gezahlte Verpflegungs- und Bekleidungsgeld an die DRV zu melden, gibt es von der Berliner Landesregierung weder eine vergleichbare Vorgehensweise noch ein Zeichen, wie man mit den Urteilen umgehen möchte. Für uns ist und bleibt diese Tatenlosigkeit absolut inakzeptabel, zumal ein weiteres Hinausschieben für viele Kolleginnen und Kollegen altersbedingt nicht mehr hinnehmbar ist. Aus diesem Grund haben wir uns mit einem Brief an den Regierenden Bürgermeister Michael Müller, Innensenator Andreas Geisel, Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen sowie die Vorsitzenden aller im Abgeordnetenhaus sitzenden Fraktionen gewandt und um Antwort geben. Wir werden Euch über Ihre Rückmeldungen informieren.
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