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Verpflegungsgeld war Arbeitsentgelt – Weiteres Hinausschieben nicht hinnehmbar

GdP richtet offenen Brief an AGH-Fraktionen, den Regierenden Bürgermeister, den Innen- und den Finanzsenator

In unserer letzten Info (04-2018) haben wir Euch über etwas zurückliegende und auch aktuelle Gerichtsentscheidungen informiert, in denen sich sowohl das Bundessozialgericht als auch die Landessozialgerichte in Berlin-Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt mit der Anerkennung des an Angehörige der Deutschen Volkspolizei (DVP) gezahlte Verpflegungsgeld beschäftigt haben. Zuletzt folgte das Landessozialgericht Sachsen den bisherigen Entscheidungen und entschied mit Urteil vom 23. Januar 2018 in zwei Verfahren, dass das gezahlte Verpflegungsgeld Arbeitsentgelt war und somit an die Deutsche Rentenversicherung zu melden ist, wodurch sich die Renten der Betroffenen erhöhen könnten.

Während Sachsen-Anhalt ein entsprechendes Urteil Ende des Jahres 2016 zum Anlass nahm, von sich aus tätig zu werden und das gezahlte Verpflegungs- und Bekleidungsgeld an die DRV zu melden, gibt es von der Berliner Landesregierung weder eine vergleichbare Vorgehensweise noch ein Zeichen, wie man mit den Urteilen umgehen möchte. Für uns ist und bleibt diese Tatenlosigkeit absolut inakzeptabel, zumal ein weiteres Hinausschieben für viele Kolleginnen und Kollegen altersbedingt nicht mehr hinnehmbar ist. Aus diesem Grund haben wir uns mit einem Brief an den Regierenden Bürgermeister Michael Müller, Innensenator Andreas Geisel, Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen sowie die Vorsitzenden aller im Abgeordnetenhaus sitzenden Fraktionen gewandt und um Antwort geben. Wir werden Euch über Ihre Rückmeldungen informieren.

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