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Verzicht auf Einbehalt der Praxispauschale bei Beihilfeanträgen ab 01.01.2014

Landesverwaltungsamt übt sich in vorauseilendem Gehorsam

Zwar sind die Messen zur „Praxisgebühr“ beim Senat noch nicht abschließend gelesen, doch soll das Thema offenbar nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Denn: Das Landesverwaltungsamt hat mitgeteilt, die Praxispauschale ab sofort nicht mehr einzubehalten!

Hintergrund ist, dass davon auszugehen ist, dass der Senat den entsprechenden Gesetzentwurf beschließen wird. Daher haben das Landesverwaltungsamt und die Senatsverwaltung für Inneres und Sport jetzt vereinbart, die Beihilfe ab 01.01.2014 nicht länger um Eigenbehalte (= Praxispauschale) zu mindern. Das bedeutet: Für alle neu eingehenden Anträge fällt die Praxisgebühr weg!

Doch damit nicht genug. Sobald das Gesetz beschlossen sein wird, haben Beihilfeempfänger Anspruch auf Rückzahlung von in 2013 zu viel entrichteter Praxisgebühr. Also summa summarum gute Nachrichten!

Die Gewerkschaft der Polizei hat seit Jahren den Einbehalt der Praxisgebühr beklagt und immer wieder angemahnt, diese unsinnige Erfindung wieder abzuschaffen. Wir freuen uns, dass dieser Ruf nun endlich beim Senat gehört wurde, und hoffen, dass er das Gesetz nun auch zügig auf den Weg bringt. Ein Jahr Verzögerung ist peinlich und lange genug!
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