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Vorsicht vor doppelter Besteuerung auf Prozesszinsen

Aktuell bekommen viele unserer Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr beunruhigende und zugleich verwirrende Post vom Finanzamt. Dem Schreiben nach möge man ein individuell variierende Nachzahlung an das Amt leisten, die nicht in jedem Fall korrekt ist.

Hintergrund ist das gewonnene Klageverfahren zur widerrechtlichen Mehrarbeit aus dem Jahr 2013, in dessen Folge den Kolleginnen und Kollegen Ausgleichsbeträge in verschiedener Höhe ausgezahlt wurden. Auf die entstandenen Prozesszinsen erhebt das Finanzamt jetzt rückwirkend Kapitalertragssteuern. Das ist an sich rechtmäßig. Allerdings ist aufgrund der individuellen Ausschüttung und bereits getätigten Versteuerung nicht bei allen klar, ob hier nicht eine mögliche doppelte Besteuerung erfolgt.

Wir raten jedem, der die Zahlungsaufforderung erhält, den ausgewiesenen Betrag unter Widerspruch zu zahlen. Da es aber teilweise zu sehr unklaren Handhabe im Umgang mit den Ausschüttungen gekommen ist, diese beispielswiese nach Einkommen besteuert wurden, lohnt es sich, jeden Vorgang genau auf seine Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.

Hierfür steht unsere Lohnsteuerberatung gerne jeden Mittwoch zwischen 9:30 Uhr und 18:30 Uhr sowie jeden zweiten und vierten Dienstag des Monats ab 15:30 Uhr in der Geschäftsstelle des GdP Landesbezirkes Berlin (Kurfürstenstraße 112 in 10787 Berlin) als Partner zur Seite. Zu Vorbereitung ist es ratsam, sich bei der Serviceeinheit Personal (SE Pers) vorab eine Auflistung der Zahlungszusammenstellung erstellen zu lassen.

Eine telefonische Voranmeldung bei Beate Hertel (030 210004-20) ist unbedingt erforderlich.

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