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Wahl der Frauenvertreterinnen 2020 in der Dir E/V

GdP geht juristisch gegen Wahlbehinderung und -beeinflussung durch Wahlvorstand vor

Nach der Wahl für Euren Personalrat habt Ihr derzeit die Möglichkeit, Eure Frauenvertreterinnen in der Direktion Einsatz/Verkehr (Dir E/V) zu wählen. Für unsere GdP kandidieren Ildiko Ehlers als Frauenvertreterin und Ria Cybill Geyer als Stellvertreterin. Damit Ihr genau wisst, wer in Zukunft mit großen Engagement und der notwendigen Vernetzung für Eure Interessen eintreten möchte, wurden entsprechende Wahlplakate erstellt und ausgehängt. Der Wahlvorstand aber scheint sich an ihren Gesichtern zu stören und forderte die Dienststellen mit fadenscheinigen Argumenten dazu auf, die Plakate unserer Kandidatinnen wieder zu entfernen. Ein klarer Verstoß gegen das gesetzlich verbriefte Wahlwerbungsrecht unserer Kolleginnen. Wir mussten im Ergebnis feststellen, dass die Wahlplakate in Teilen von Dienststellen komplett entfernt und scheinbar auch vernichtet wurden.

Der Wahlvorstand störte sich am Hinweis auf das betreffende Wahlamt unter dem Namen der Kolleginnen. Dies sei missverständlich und würde bei den Wählerinnen den Eindruck erwecken, dass sie bereits dieses Wahlamt bekleiden würden. Allein das verwundert, da allen potenziellen Wählerinnen bewusst sein dürfte, dass die Dir E/V gerade erst neu strukturiert wurde. Nicht nur deshalb sehen wir die Plakate als vollkommen korrekte Wahlwerbung an. Wir erkennen weder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter und dienstverträgliche Pflichten noch gegen gute Sitten, was in der Vergangenheit im Übrigen ja trotz behördlicher Kenntnis ganz mal gern durchgegangen ist. Interessant wird die Sache auch noch dadurch, dass dem Wahlvorstand eine eigene Prüfung der Zulässigkeit der Wahlwerbung gar nicht zusteht. Er hat auch keinerlei Befugnis, Dienststellen anzuweisen und Plakate zu entfernen. Der Wahlvorstand hat somit aus unserer Sicht seine gesetzlich vorgeschriebene Neutralität verlassen. Deshalb lassen wir das Vorgehen derzeit gerichtlich und strafrechtlich prüfen. Wir werden Euch über den weiteren Verlauf informieren.

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