Zum Inhalt wechseln

Wechselschichtzulage + Zusatzurlaub für Wechselschichtdienst

Schon ein Jahr und sieben Monate prüft jetzt die Senatsverwaltung für Inneres, ob und in welcher Höhe künftig eine Wechselschichtzulage gezahlt und Zusatzurlaub für Wechselschichtdienst gewährt wird. Mit Umsetzung der Föderalismusreform ändern alle Bundesländer ihr Dienstrecht, so auch Berlin. Im Rahmen der Beteiligung der Gewerkschaften an diesem Diskussionsprozess finden dazu regelmäßig Gespräche auf Senatsebene statt und es wurden gemeinsame Arbeitsgruppen gebildet.

28.05.2008
In einem Spitzengespräch der Gewerkschaften, Teilnehmer sind unter anderem:
Dieter Scholz, Vorsitzender des DGB Berlin-Brandenburg, Eberhard Schönberg, Landesbezirksvorsitzender der GdP, Karl-Heinz Dropmann, Mitglied im Geschäftsführenden Landesbezirksvorstand der GdP, sagt Innensenator Dr. Körting zu, die Gewährung von Sonderurlaub und die Zahlung einer Zulage für Wechselschichtdienst, insbesondere für unsere bedarfsorientierten Dienste (StrD VB. VB FAO etc.), zu prüfen. Der Senator hat auf unser ständiges Drängen hin erkannt, dass damit nicht „ein Schichtplan honoriert“ werden soll, sondern die geleisteten Nachtdienststunden.

16.12.2009
Karl-Heinz Dropmann spricht in einer Sitzung der gemeinsamen Arbeitsgruppe Besoldung auf Senatsebene beide Problemkreise erneut an.

17.12.2009
Der Landesbezirksvorsitzende der GdP Eberhard Schönberg schreibt Innensenator
Dr. Körting zur Gewährung von Zusatzurlaub unter anderem:

„Das Verwaltungsgericht Leipzig hat bereits am 12. Juli 2007 unter dem Gesch.Z. 3 K 228/07 eine Entscheidung getroffen, die die Problematik des Zusatzurlaubes nach der EUrlVO erfasst. Dabei hat das Gericht in § 12 Abs. 3 der EUrlVO eine Anspruchsgrundlage für diejenigen Beamten gesehen, die keinen Dienst nach einem Schichtplan verrichten aber einen Nachtdienst ableisten.“ Er schreibt weiter:
Natürlich ist uns bewusst, dass eine, wenn auch rechtskräftig gewordene Entscheidung eines erstinstanzlichen Gerichtes eines anderen Bundeslandes das Land Berlin nicht bindet. Wir halten aber den Inhalt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Leipzig für geeignet, eine solche Regelung auch für die Berliner Polizei zu übernehmen.

Anfang 2010 werden wir Innensenator Dr. Körting mit Bezug auf unseren Brief vom 17.12.2009 schriftlich bitten, nicht nur über die Gewährung von Zusatzurlaub, sondern auch über die Zahlung einer Zulage zu entscheiden. Beides gehört aus unserer Sicht zusammen.
This link is for the Robots and should not be seen.