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Wer wählt wo?

Es geht in diesem Wahljahr mal wieder um die Zusatzbestimmungen zur Satzung der GdP Berlin und ihre praktische Auswirkung auf die Wahl der Bezirksgruppenvorstände und damit auch die Wahl der Delegierten zum Delegiertentag der GdP Berlin, dem höchsten Entscheidungsgremium des Landesbezirks.

Der § 3 der Zusatzbestimmungen beschäftigt sich mit dem Aufbau des Landesbezirks Berlin. Nach diesen besteht der Landesbezirk aus Bezirksgruppen, die sich am Aufbau der Polizei bzw. der anderen Behörden orientieren, in denen wir Mitglieder haben. Der Sinn besteht darin, möglichst einem örtlichen Personalrat eine Behördenleitung gegenüberzustellen, damit im günstigsten Fall nur eine Ansprechperson vorhanden ist. Allerdings sollten die Bezirksgruppen auch möglichst über ein ähnliches Größenverhältnis verfügen.

Bisher waren es die Bezirksgruppen

a) Polizeidirektion 1 (Nord)                          

b) Polizeidirektion 2 (West)                          

c) Polizeidirektion 3 (City)                            

d) Polizeidirektion 4 (Südwest)                   

e) Polizeidirektion 5 (Süd)                           

f)  Polizeidirektion 6 (Ost)    

g) Landeskriminalamt (LKA)

h) Direktion Zentrale Aufgaben (ZA) 

i) Zentrale Serviceeinheit u. Stab PPr (ZSE)

j) Berufsfeuerwehr                           

k) Landesamt für Bürger- und  Ordnungsaufgaben (LABO)

Wir alle wissen, die Polizei wurde umstrukturiert und die Bezirksgruppen dieser neuen Struktur angepasst. Nunmehr heißen die Bezirksgruppen

a) Landespolizeidirektion/Präsidium/Zentraler Service (LPD/PPr/ZS)

b) Polizeidirektion 1 (Nord)                              

c) Polizeidirektion 2 (West)                                  

d) Polizeidirektion 3 (Ost)                            

e) Polizeidirektion 4 (Süd)                            

f)  Polizeidirektion 5 (City)                            

g)  Direktion Einsatz/Verkehr (Dir E/V) 

h) Direktion Zentrale Sonderaufgaben (ZeSo)    

i) Landeskriminalamt (LKA)        

j) Polizeiakademie (PA)   

k) Berliner Feuerwehr (BF)

l) Landesamt für Bürger- und Ordnungsaufgaben (LABO)

Die Umstrukturierung innerhalb der Polizei hatte zur Folge, dass viele Mitglieder einer neuen Direktion zugeordnet wurden und damit auch ein Wechsel innerhalb der Bezirksgruppen erfolgte. Das stellt bei den Aktiven kein besonderes Problem dar. Sie wurden einfach Ihren neuen Dienststellen entsprechend den Bezirksgruppen zugeordnet.

Anders ist es bei den Mitgliedern, die sich schon im Ruhestand befinden. Hier hat sich der Landesbezirksvorstand für folgendes Vorgehen entschlossen.

Alle Seniorinnen und Senioren, die bisher den Bezirksgruppen Dir 1, Dir 2, Dir 4, Dir 5, LKA, Feuerwehr und LABO angehörten, verbleiben dort. Für sie ändert sich nichts.

Diejenigen, die der BezGr. der ehemaligen Polizeidirektion 6 (Ost) angehörten, sind in die neue Bezirksgruppe der Polizeidirektion 3 (Ost) übergeleitet worden. Die zur ehemaligen Bezirksgruppe der Polizeidirektion 3 (West) gehörenden Kolleginnen und Kollegen finden sich jetzt bei LPD/PPr/ZS wieder und wählen dort.

Mitglieder, die der Bezirksgruppe Direktion Zentrale Aufgaben (ZA) angehörten, finden sich in der BezGr Direktion E/V wieder und sind dort wahlberechtigt. Die Bezirksgruppe ZeSo ist neu entstanden und hat bisher noch keine Kolleginnen und Kollegen in Rente oder Pension. Es sei denn, sie haben erst nach der Umstrukturierung dieses Ziel erreicht.

Wer vormals der Bezirksgruppe ZSE angehörte, wählt jetzt bei der Bezirksgruppe Polizeiakademie.

Die Bezirksgruppen wählen die Delegierten zum nächsten Landesdelegiertentag. Deren Anzahl richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder des dritten Quartals (Stichtag der 01.07.2021) des dem Delegiertentag vorhergehenden Jahres (§ 6 der Zusatzbestimmungen). Je mehr Mitglieder umso mehr Delegierte kann eine Bezirksgruppe stellen. Die Delegierten bilden dann auch den neuen Bezirksgruppenvorstand. Um das Wahlergebnis nicht zu verfälschen, ist ein Wechsel der Bezirksgruppe erst nach der Wahl wieder möglich.

In der Septemberausgabe der Deutschen Polizei und im Netz https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/ID/HOME_DE werdet Ihr die Termine Eurer Bezirksgruppen für die Wahlversammlungen finden, die alle auch im September sein werden. Solltet Ihr Euch zur Wahl stellen wollen, müsst Ihr das ggü. Eurer Bezirksgruppe bis zu diesem Termin kundtun. Zum 01.10. müssen die Listen fertig sein.

Der Wahlzeitraum wurde auf den 01.11. bis 20.11.2021 festgelegt. Zum überwiegenden Teil wird Briefwahl durchgeführt.

Zugegeben, für einen nicht ganz kleinen Teil ist die Zuordnung zu den Bezirksgruppen nicht ganz einfach nachzuvollziehen. Das wird Euch aber nicht von der Ausübung Eures Wahlrechts abhalten!

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