Zeitumstellung
Am vergangenen Freitag konnten unsere GdP-Personalräte diesbezüglich mit Polizeipräsident Klaus Kandt eine Einigung erzielen, sodass die der Zeitumstellung geschuldete zusätzliche Arbeitsstunde NICHT verfallen kann. Unabhängig davon, ob diese Arbeitsstunde nun im Rahmen einer 8- oder 12-Stunden-Schicht anfällt, wird diese als freiwillig geleistete Arbeitsstunde gewertet und dem Zeitkonto gut geschrieben.
Die Gewerkschaft der Polizei ist erfreut, dass es ihren Personalräten gelungen ist, für dieses Problem noch rechtzeitig mit der Behördenleitung eine Lösung zu finden. Wir hoffen, den betroffenen Kolleginnen und Kollegen hiermit am Monatsende viel Ärger erspart zu haben.