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Zeugenentschädigung bei Gericht

GdP setzt Datenschutz für Polizeidienstkräfte durch

Bereits seit dem vergangen Jahr hatte uns die Umstellung der Zeugenentschädigung von Polizeidienstkräften des Amtsgerichts Tiergarten und des Landgerichts Berlin auf die ausschließlich unbare Zahlungsweise beschäftigt. Denn: Auf dem für die Überweisung der Zeugenentschädigung zu nutzenden „ProFiskal-Ausdruck“ waren bei der Zeugenentschädigungsstelle die privaten Kontodaten von jedem Polizisten vermerkt. Und dieses Formular gelangt später in die Gerichtsakte, die jeder Verteidiger eines Angeklagten einsehen kann.

Mehrfach hatten wir Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) versucht zu verdeutlichen, was sich mit Kontodaten alles anstellen lässt. Ein „gefundenes Fressen“ für rachsüchtige Verurteilte.
Nun endlich hat der Justizsenator reagiert!
Seit April 2015 erscheint auf dem „ProFiskal-Ausdruck“ nur noch der Vermerk „IBAN ONLY“. Damit bleiben die privaten Kontodaten aller als Zeuge vor Gericht erscheinenden Kolleginnen und Kollegen geschützt.
Doch auch der Schutz der Privatanschrift von Kolleginnen und Kollegen war nicht sichergestellt. Zwar gelangt das Formular KS1 „Bescheinigung zur Vorlage beim Amts-/Landgericht“, auf dem die persönlichen Daten (Wohnanschrift, Kopie Fahrzeugschein vom Privat-Pkw) von Polizeidienstkräften erfasst werden, nicht in die Sachakte. Jedoch war der Datenschutz für die private Anschrift nicht sichergestellt, sofern man als Zeuge nicht von der Dienststelle, sondern von seiner Privatadresse zum Gerichtstermin fuhr. In diesen Fällen ist vom verhandelnden Richter das Formular HKR172 auszufüllen. Und bis dato war es den Richtern freigestellt, ob sie hierauf lediglich „Privatanschrift“ notierten, oder ob sie die ausführliche Adresse des Zeugen notierten. Auch dieses Formular gelangt in die Sachakte, sodass die Angeklagten über anwaltliche Akteneinsicht an die Privatanschriften der zu ihrer Verurteilung beitragenden Polizisten gelangen konnten.

Zunächst hatte Justizsenator Heilmann lediglich zugesichert, die Richter zu BITTEN (!), auf dem Formular HKR172 nicht mehr die Adressen von Polizeizeugen zu notieren. Hintergrund dieser BITTE ist die richterliche Unabhängigkeit, weshalb ihnen diesbezüglich keine Weisung erteilt werden könne.

Nach nochmaligem Protest der GdP hat Justizsenator Heilmann nun auch für dieses Problem eine Lösung gefunden. Zwar könne man die Richter weiterhin nur bitten, keine Adressen von Polizeizeugen zu notieren (und die meisten Richter folgen dieser Bitte auch!), jedoch habe er nun die Beschäftigten in der Zeugenentschädigungsstelle angewiesen, ggf. doch vermerkte Adressen von Polizeizeugen zu schwärzen. Nichtsdestotrotz lässt Justizsenator Heilmann an alle Polizisten die Bitte ausrichten, bei von der Dienststelle abweichenden Anfahrten zu Gericht den verhandelnden Richter nochmals explizit darum zu bitten, auf dem Formular HKR172 nicht die private Anschrift zu vermerken.

Auch wenn wir uns gewünscht hätten, für die Beseitigung dieser Datenschutzverletzungen keine neun Monate (!) zu benötigen, können wir im Ergebnis festhalten, dass zumindest diese Probleme zum Schutz der Privatsphäre aller als Zeugen vor Gericht erscheinenden Kolleginnen und Kollegen gelöst sind.
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