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GdP bedauert starre Haltung der Polizeibehörde

Volksbegehren für Neuwahlen

Berlin.

Vertreter der Polizeibehörde beharrt in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Berlin auf Verbot zur Durchführung des Volksbegehrens der GdP in den Dienststellen der Berliner Polizei

Am 12.8.2004 fand der anberaumte Gütetermin zum Verbot des Polizeipräsidenten zur Durchführung des Volksbegehrens in den Dienststellen der Berliner Polizei statt.
Die Prozessbevollmächtigten beider Seiten und der Vorsitzende Richter erläuterten kurz die Rechtslage und die unterschiedlichen Auffassungen.
Der Rechtsvertreter des Polizeipräsidenten sah sich nicht in der Lage, von der vorgegebenen Position abzuweichen.
Aus diesem Grund wird das Gericht einen Termin zur Hauptverhandlung anberaumen, Der Zeitpunkt steht noch nicht fest.

Der Landesbezirksvorsitzende der GdP Eberhard Schönberg bedauerte unmittelbar nach der Verhandlung die starre Haltung der Polizeibehörde, durch die ein Kompromiss verhindert wurde.
Schönberg: „Genauso bedauerlich ist, dass durch den desolaten Zustand der Justiz aufgrund des Personalmangels in solchen und anderen Verfahren das Rechtsschutzbedürfnis der klagenden Partei durch die viel zu langsamen Entscheidungswege nicht erfüllt werden kann.
Das Volksbegehren wird voraussichtlich schon vor einem Urteil abgeschlossen sein.“
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