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5 GeSen und 5 TKdo

Referat Gef braucht Verstärkung

der Mangel an Transportkommandos (TKdo) führt seit geraumer Zeit zu großem Unmut. Wen wundert`s. Verfügte das Referat Gef 2009 noch über 781 Dienstkräfte (davon 611 Tarifbeschäftigte im Gefangenenbewachungsdienst/ TB GD), sind es aktuell 651 Kolleginnen und Kollegen (hierunter 488 TB GD; darunter auch Teilzeitkräfte und verwendungseingeschränkte Kolleginnen und Kollegen mit Nachtdienstverbot). Die Krankenquote liegt stetig zwischen 20 und 25 Prozent.

So vollführt Dir ZA Gef täglich einen „Tanz auf dem Vulkan“, obwohl das Personal infolge der geringen Einbringungszahlen im Abschiebegewahrsam Grünau und der im Vorgriff auf die Neuregelung „5 GeSen und 5 TKdo“ dauerhaften Schließung der Gefangenensammelstelle (GeSa) Südost seit dem 31. August 2014 Personal konzentrieren konnte. Bei lediglich 8,5 Prozent aller Personen, die 2014 zwecks einer erkennungsdienstlichen Behandlung einer der Gefangenensammelstellen zugeführt wurden, stand hierfür ein TKdo zur Verfügung (1.475 von 17.275 Personen). Mittlerweile liegt der Altersdurchschnitt bei 52,8 Jahren und bis 2020 wird sich ohne Gegenmaßnahmen der Gef-Personalstamm auf dann nur noch rund 300 Tarifbeschäftigte reduzieren.

Da bei einigen Kolleginnen und Kollegen auch Rechtsunsicherheit in der Auslegung der PDV 359 (BE) besteht, ob die Nutzung eines Transportkommandos bei der Zuführung von Gefangenen zwingend vorgeschrieben ist, haben wir den Polizeipräsidenten um Klärung gebeten. Klaus Kandt stellte klar, dass im Gegensatz zu Überführungen von Gefangenen die Zuführung von Personen keiner einschränkenden Festlegung auf die Nutzung eines Transportkommandos unterliegt. Soll heißen: Unter Beachtung der gesonderten Regelung über die polizeiliche Behandlung von psychisch kranken Personen (GA PPr Stab Nr. 5/2007; Punkt 2.4.) können für den Transport von Personen zwecks Zuführung zu einer Gefangenensammelstelle alle geeigneten Dienstfahrzeuge der Polizei genutzt werden.
Sollte hierbei das Dienstfahrzeug – beispielsweise der Funkwagen – durch die zu transportierende Person ekelerregend verschmutzt werden, ist entsprechend der von ZSE I D herausgegebenen Hinweise zum Infektionsschutz zur Beseitigung der Verschmutzungen (gilt nicht nur für Dienstfahrzeuge, sondern auch für Gebäude) die seit dem 2. September 2014 vertraglich verpflichtete Firma Niederberger heranzuziehen.
Im Falle von Beschädigungen durch die zu transportierende Person erfolgt die Reparatur durch eigene oder beauftragte Werkstätten. Die Fertigung einer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) oder Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel (§ 305 a StGB) ist zu beachten.
Diese Klarstellung löst zwar nicht das Problem der mangelhaften Transportkommando-Kapazitäten. Aber sie beseitigt zumindest die bei einigen Kolleginnen und Kollegen bestehende Sorge, die Zuführung eines Gefangenen zur GeSa ohne hierfür ein TKdo zu nutzen, könnte rechtlich problematisch sein.
Fest steht, dass TKdo-Fahrzeuge für den Personentransport besser geeignet sind und die Gefahren von Widerstandshandlungen und Dienstunfällen minimieren. 5 Transportkommando-Fahrzeuge für ganz Berlin – so wie gegenwärtig von der Behördenleitung dauerhaft geplant – werden den tatsächlichen Erfordernissen nicht gerecht. Fachleute der GdP fordern mindestens 12 TKdo, damit diese dem Basisdienst spürbar zugutekommen. In Anbetracht der „Rente mit 63“ muss die Behördenleitung endlich aufzeigen, wie sie das Referat Gef dauerhaft arbeitsfähig erhalten will. Die damit verbundene innerbehördliche und politische Überzeugungsarbeit geht also weiter.
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