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Eingruppierung Tarifbeschäftigte Objektschutz (TB OS) – Behörde verzichtet auf Einrede der Verjährung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Foto: GdP

Der Personalservice (SE Pers B) hat in seiner letzten Info über den zukünftigen Umgang mit Anträgen informiert, durch die eine höhere Eingruppierung geltend gemacht werden soll. Derzeit sind mehrere Klageverfahren an den Arbeitsgerichten anhängig, eine rechtskräftige Entscheidung steht noch aus. Der Info folgend hat die Behördenleitung jetzt entschieden, dass sie bezüglich solcher Ansprüche auf die Einrede der Verjährung verzichtet, soweit sie bis zum 1. Juni 2018 noch nicht eingetreten war. Das bedeutet, dass alle unter Einhaltung der tariflichen Ausschlussfrist schriftlich geltend gemachten Ansprüche in Zukunft auch nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB erhalten bleiben.

Wir freuen uns, dass die Behördenleitung damit unserer Forderung entsprochen hat, möch-ten diese Zeilen aber auch dazu nutzen, Euch darauf aufmerksam zu machen, dass eine mögliche höhere Eingruppierung nur jenen zugutekommt, von denen Anträge vorliegen. Da es sich bisher um lediglich ca. 900 Anträge handelt, betrifft das bei weitem nicht jeden. So raten wir allen, die bisher untätig waren, einen entsprechenden Antrag auf höhere Eingruppierung einzureichen. Dies kann formlos als Dreizeiler geschehen und ist an die zuständige Personalstelle zu richten.

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