In Brandenburg werden für Übermittlungssperren keine Gebühren mehr erhoben
Ein wichtiger Schritt zur Grenzen übergreifende Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg hat bereits am 27.05.2016 festgelegt, dass für Anordnungsentscheidungen von Übermittlungssperren bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Bundes-, Landes- sowie kommunalen Behörden und deren Angehörigen keine Gebühren mehr im Land Brandenburg erhoben werden, falls diese Sperren beruflich bedingt sind. Diese Anordnung betrifft § 41 Straßenverkehrsgesetz (StVG) i. V. m. § 43 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und gilt ab sofort.