Durchsetzung nur mit gewerkschaftlicher Strahlkraft
Der Richterbund möchte seine sehr weitreichenden Erkenntnisse und Auswertungen zum Beschluss des BVerfG zur Verfügung stellen und wünscht sich eine Kooperation mit uns, da die politische Durchsetzungskraft auch aus seiner Sicht nur mit gewerkschaftlicher Rückendeckung und Vernetzung möglich ist. Selbstverständlich werden wir hier gemeinsam an einem Strang ziehen. Ziel der Kooperation ist, dass der Berliner Landesgesetzgeber bis spätestens Juli 2021 (definierte Frist des BVerfG) ein Besoldungsnachzahlungsgesetz für alle Besoldungsgruppen nach den Vorgaben des besagten Beschlusses erarbeitet und in Kraft setzt. Wir werden die nachfolgenden Monate nutzen, unserer gemeinsamen Forderung Nachdruck zu verleihen.