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Verlagerung der Beihilfestelle zum Landesverwaltungsamt

Berlin.

GdP:
Beihilfeanträge ab 1.000 Euro müssen Eilt-Vorgänge bleiben und zügig bearbeitet werden
Eilt-Vorgänge erst ab einer verauslagten Summe von mindestens einem Brutto-Gehalt zu bearbeiten ist unzumutbar

Unser Brief an den kommissarischen Leiter des Landesverwaltungsamtes;

„Das Landespolizeiverwaltungsamt (LPVA) hat im März 2004 eine Personalservice Info zur Verlagerung der Beihilfestelle der Polizeibehörde zum Landesverwaltungsamt veröffentlicht.
Auf der Seite 2 wird ausgeführt:
„Kennzeichnen Sie einen Eilt-Vorgang auf der ersten Seite des Antrages, wenn die Summe der von Ihnen vor kurzem verauslagten Rechnungen mindestens Ihrem Brutto-Gehalt entspricht.“
Nach unseren Informationen beabsichtigt das LPVA mit Ihnen eine Servicevereinbarung abzuschließen, in der unter anderem festgelegt wird, dass die Zumutbarkeitsgrenzevon verauslagten Rechnungsbeträgen in Höhe von 1.000 Euro erhalten bleibt, um eine Bearbeitung als Eilt-Vorgang sicherzustellen.
Wir möchten Sie bitten, diesem Wunsch zu entsprechen.
Die Vorgabe von einem Brutto-Gehalt ist lebensfremd. Bei einer Bearbeitungszeit von durchschnittlich 28 Tagen ist das den Beihilfeempfängerinnen und –empfängern nicht zuzumuten. Sehr vielen Beamtinnen und Beamten steht dieser Betrag einfach nicht zur Verfügung. Sie könnten gezwungen sein, dafür ihren normalen Kreditrahmen auszuschöpfen und ggf. auch überschreiten zu müssen.
Das kann nicht im Interesse der Behördenleitungen liegen und widerspricht der Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn.
Besonders betroffen werden davon Beamtinnen und Beamte mit Kindern sein.
Das widerspricht dem politischen Willen, Familien zu unterstützen und zu fördern, ein Schwerpunkt in allen Partei- und Regierungsprogrammen.
Darüber hinaus bedenken Sie bitte, dass insbesondere Polizei- und Feuerwehrbeamtinnen und –beamte von Dienstunfällen betroffen sind. Dieser Beschäftigtenkreis wird nun überhaupt kein Verständnis dafür aufbringen, für die Bezahlung von Arztrechnungen Kredite aufnehmen zu müssen.
Der Dienstherr verlangt von ihnen, täglich Gesundheit und Leben einzusetzen, um Menschen und Menschenleben zu retten sowie die Sicherheit der Bevölkerung in der Stadt insgesamt zu gewährleisten, dann haben sie auch ein Recht auf eine Gegenleistung des Dienstherrn.
Eine schnelle Bearbeitung, die mit einer möglichst geringen finanziellen Belastung verbunden sein muss, ist deshalb unseres Erachtens in diesem Zusammenhang eine Minimalforderung.“
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