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Innensenator bittet GdP um ein Gespräch

Berlin.

Der Landesbezirksvorsitzende der GdP Eberhard Schönberg und seine Stellvertreter haben am 3. März 2004 auf Einladung des Innensenators ein Gespräch geführt.
Folgende Themen wurden behandelt: Pausenregelung, Verlängerung der Lebensarbeitszeit, Beendigung der laufbahnrechtlichen Probezeit und Übernahme von Auszubildenden als Angestellte auf 2/3 Stellen.

Der Innensenator hat zugegeben, dass er sich im Hinblick auf die Pausenregelung nicht an seine Zusagen gegenüber Eberhard Schönberg vom 30.01.2004 gehalten hat. Er hat gegenüber dem Polizeipräsidenten seine politischen Vorgaben verändert, nachdem ihm bekannt wurde, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die wöchentliche Arbeitszeit für Beamte/innen auf 41 Stunden erhöht hat. Der Polizeipräsident wurde beauftragt, eine Möglichkeit zu suchen, mit der die Freischichten erhalten bleiben. Zum 1.3.2004 wird es in Berlin keine Regelung geben. Letztlich müssen die Gerichte entscheiden.

Zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit gibt es noch keinen Gesetzentwurf. Die Beamtinnen und Beamten des mittleren Vollzugsdienstes sollen nach den Vorstellungen des Innensenators mit 61 Jahren, des gehobenen Dienstes mit 62, des gehobenen Dienstes (Seiteneinsteiger) mit 63 und des höheren Dienstes mit 65 Jahren in den Ruhestand treten.

Die GdP-Vertreter haben die Ausführungen des Innensenators zur Pausenregelung und zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit zur Kenntnis genommenund zum wiederholten Male darauf hingewiesen, dass die Pausenregelung und die Verlängerung der Lebensarbeitszeit überflüssig sind und als Schikane empfunden werden.

Auch zu den auftretenden Schwierigkeiten im Hinblick der Beendigung der laufbahnrechtlichen Probezeit hat Innensenator Dr. Körting eingeräumt, dass er sich nicht an seine Zusage vom 30.1.04 gehalten hat. Er hatte zugesichert, dass es diesbezüglich keine Schwierigkeiten geben wird. Es soll jetzt vorgesehen sein, dass im ersten Halbjahr 2004 die Beamtinnen und Beamten ihre Probezeit mit einer Verzögerung von 2 Monaten, im zweiten Halbjahr 2004 mit bis zu 4 Monaten und 2005 mit bis zu 6 Monaten beenden können. Niemanden sollen beamtenrechtliche Nachteile entstehen. Alle Betroffenen werden angeschrieben. In einem Gespräch hat Eberhard Schönberg am 4.3.2004 Polizeipräsident Dieter Glietsch gebeten, alle Beamtinnen und Beamten persönlich anzuschreiben. Das hat er zugesagt.

Die GdP-Vertreter haben den Innensenator erneut aufgefordert, alle Auszubildenden des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes als Beamtinnen und Beamte zu übernehmen. Sie wiesen Dr. Körting darauf hin, dass er mit der Übernahme als Angestellte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 26 Stunden alle gewerkschaftlichen und politischen Bemühungen für ein gesellschaftlich akzeptiertes Berufsbild kaputt macht. In dem Gespräch stellte sich heraus, dass es sich hier um einen politischen Schnellschuss handelt, denn die Rechtsverhältnisse dieser Angestellten sind in keinem Punkt geklärt, es ist auch nicht geklärt, wie sie im täglichen Dienst eingesetzt werden. Darauf hin haben die GdP-Vertreter das Gespräch zu diesem Punkt abgebrochen, da eine Fortführung unter diesen Umständen völlig sinnlos gewesen wäre.
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