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Gewerkschaft der Polizei führt Musterprozess

Ergänzung zur Info vom 19.07.2011

Potsdam/ Berlin.

Am 18. Mai 2011 stimmte der Brandenburger Landtag mit großer Mehrheit einem Gesetzentwurf der CDU zu, der eine Kennzeichnungspflicht für die Brandenburger Polizei vorschreibt. Die GdP Brandenburg hat sich bisher vehement gegen diese Regelungen eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun.

Am 12.08.2011 berichtete die Märkische Allgemeine Zeitung darüber. Zum Artikel (Link)



Info vom 19.07.2011

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage der gesetzlichen Verpflichtung für Polizeivollzugsbedienstete zum Tragen von Namensschildern hat die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Brandenburg, das Führen eines Musterprozesses erwogen.

Zwischenzeitlich hat der Bundesvorstand der GdP ein solches Verfahren als Musterverfahren anerkannt und den Landesbezirk Brandenburg beauftragt, dieses entsprechend zu führen.

Wir werden umgehend die erforderlichen Schritte prüfen und einleiten.

Euer GdP-Team

Weitere Infos zu diesem Thema:

20.05.2011

18.05.2011

28.01.2011
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