Gewerkschaft der Polizei führt Musterprozess
Ergänzung zur Info vom 19.07.2011
Am 12.08.2011 berichtete die Märkische Allgemeine Zeitung darüber. Zum Artikel (Link)
Info vom 19.07.2011
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage der gesetzlichen Verpflichtung für Polizeivollzugsbedienstete zum Tragen von Namensschildern hat die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Brandenburg, das Führen eines Musterprozesses erwogen.
Zwischenzeitlich hat der Bundesvorstand der GdP ein solches Verfahren als Musterverfahren anerkannt und den Landesbezirk Brandenburg beauftragt, dieses entsprechend zu führen.
Wir werden umgehend die erforderlichen Schritte prüfen und einleiten.
Euer GdP-Team
Weitere Infos zu diesem Thema:
20.05.2011
18.05.2011
28.01.2011
Info vom 19.07.2011
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage der gesetzlichen Verpflichtung für Polizeivollzugsbedienstete zum Tragen von Namensschildern hat die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Brandenburg, das Führen eines Musterprozesses erwogen.
Zwischenzeitlich hat der Bundesvorstand der GdP ein solches Verfahren als Musterverfahren anerkannt und den Landesbezirk Brandenburg beauftragt, dieses entsprechend zu führen.
Wir werden umgehend die erforderlichen Schritte prüfen und einleiten.
Euer GdP-Team
Weitere Infos zu diesem Thema:
20.05.2011
18.05.2011
28.01.2011