Zum Inhalt wechseln

Ausgleichszulage gemäß Sozialtarifvertrag für Teilzeitbeschäftigte

Anspruch umgehend geltend machen!

Potsdam.

Teilzeitbeschäftigte wurden von der Zahlung dieser Ausgleichszulage ausgeschlossen. Das Arbeitsgericht Potsdam bestätigte aber, dass jedoch auch hier zu zahlen ist. Ansprüche sollten noch im Oktober 2007 geltend gemacht werden.

Im Sozialtarifvertrag für das Land Brandenburg wurde vereinbart, dass für die Beschäftigten eine Ausgleichszulage gezahlt wird, wenn die Zuwendung (Weihnachtsgeld) bundesweit  gestrichen oder gekürzt wird. Die Ausgleichszulage wurde an alle Kolleginnen und Kollegen, die mit der Einführung des TV-L  eine Kürzung der Sonderzuwendung hinnehmen mussten, im Mai 07 gezahlt.

siehe Info vom 21. Februar 2007

Teilzeitbeschäftigte wurden von diesen Regelungen ausgenommen. Dagegen hat nun ein Kollege mit Unterstützung von ver.di geklagt. Das Arbeitsgericht Potsdam hat der Klage stattgegeben. Kolleginnen und Kollegen in Teilzeitbeschäftigung, die von Kürzungen der Sonderzahlung 2006 betroffen sind, sollten noch im Oktober 07 ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Die Ausschlussfristen (6 Monate) nach § 37 TV-L sind zu beachten.

Die Musterschreiben können im Mitgliederbereich (Muster/Vordrucke) abgerufen werden.

Euer GdP-Team
This link is for the Robots and should not be seen.