Ausgleichszulage gemäß Sozialtarifvertrag für Teilzeitbeschäftigte
Anspruch umgehend geltend machen!
Im Sozialtarifvertrag für das Land Brandenburg wurde vereinbart, dass für die Beschäftigten eine Ausgleichszulage gezahlt wird, wenn die Zuwendung (Weihnachtsgeld) bundesweit gestrichen oder gekürzt wird. Die Ausgleichszulage wurde an alle Kolleginnen und Kollegen, die mit der Einführung des TV-L eine Kürzung der Sonderzuwendung hinnehmen mussten, im Mai 07 gezahlt.
siehe Info vom 21. Februar 2007
Teilzeitbeschäftigte wurden von diesen Regelungen ausgenommen. Dagegen hat nun ein Kollege mit Unterstützung von ver.di geklagt. Das Arbeitsgericht Potsdam hat der Klage stattgegeben. Kolleginnen und Kollegen in Teilzeitbeschäftigung, die von Kürzungen der Sonderzahlung 2006 betroffen sind, sollten noch im Oktober 07 ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Die Ausschlussfristen (6 Monate) nach § 37 TV-L sind zu beachten.
Die Musterschreiben können im Mitgliederbereich (Muster/Vordrucke) abgerufen werden.
Euer GdP-Team
siehe Info vom 21. Februar 2007
Teilzeitbeschäftigte wurden von diesen Regelungen ausgenommen. Dagegen hat nun ein Kollege mit Unterstützung von ver.di geklagt. Das Arbeitsgericht Potsdam hat der Klage stattgegeben. Kolleginnen und Kollegen in Teilzeitbeschäftigung, die von Kürzungen der Sonderzahlung 2006 betroffen sind, sollten noch im Oktober 07 ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Die Ausschlussfristen (6 Monate) nach § 37 TV-L sind zu beachten.
Die Musterschreiben können im Mitgliederbereich (Muster/Vordrucke) abgerufen werden.
Euer GdP-Team