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Widersprüche gegen die erneute Kürzung der Sonderzuwendung

Billige Polemik der DPolG

Potsdam.

Der Deutsche Richterbund in Brandenburg hat ein Verfahren gegen die erneute Reduzierung der Sonderzuwendung auf 940 € im Jahr 2005 (und 2006) auf den Weg gebracht. Die Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG) sprang auf diesen Zug auf und gibt sich besonders engagiert...

Durch die DPolG wurde in einer „aktuellen“ Information vom 08. Februar „2005“ unter der Aufmachung "150,- Euro sind schließlich keine Peanuts" ein Artikel in das Intranet eingestellt. Hier wurde der Vorsitzende, Frank Domanski, zitiert, welcher angab, dass er die Interessen der Polizeibeschäftigten vertritt und sich nicht auf vage Zusagen oder faule Kompromisse einlässt. Außerdem wurde gesagt, dass „Andere“ ihre Mitglieder uninformiert lassen.

Hier kann und muss man entschieden widersprechen!

Im Vorfeld der beabsichtigten Änderung des Sonderzahlungsgesetzes wurde durch die Gewerkschaft der Polizei umfangreich informiert. Es wurden die Hintergründe der Entscheidung dargelegt und auch darüber informiert, dass Finanzminister Speer die Absicht hatte, diese Sonderzahlung noch weiter (auf 810 €) zu reduzieren. Erst auf Vermittlung des Ministerpräsidenten Platzeck konnte die letztlich ausgezahlte Höhe des Weihnachtsgeldes (940 €) erreicht werden. Natürlich war keiner der Beteiligten -vor allem nicht die GdP- mit dem Ergebnis zufrieden. Auch uns war klar, dass dieses Ergebnis in keiner Weise befriedigen konnte. Lediglich unter der Beachtung der anstehenden Alternativen (eine noch weiter reduzierte Zahlung des Weihnachtsgeldes) konnte dieser Kompromiss erzielt werden. Gleichzeitig konnte ereicht werden, dass auch im Jahr 2006 die Zahlung des Weihnachtsgeldes in dieser Höhe erfolgen wird.

Der Beamtenbund Brandenburg, vertreten durch den Vorsitzenden Egon Müller, hat als Spitzenorganisation auch für die DPolG an dieser Beratung teilgenommen und dem Kompromiss im vollen Umfang zugestimmt. Wenn innerhalb des Beamtenbundes keine Weitergabe der Informationen erfolgt, kann es keine Aufgabe der GdP sein, auch die DPolG entsprechend zu unterrichten.
Sich im Nachhinein stark zu machen und mit billiger „Polemik“ eine „Volksverbundenheit“ darzustellen, entspricht aber ihrem gesamten Verhalten im Rahmen der getroffenen Entscheidung.

Natürlich steht es jedem frei, einen Widerspruch bei der ZBB einzureichen. Aber unter Beachtung der Information der ZBB – eine Klage im Rahmen eines Musterverfahrens zuzulassen - und im Falle eines Erfolges den Anspruch für alle Beamten, Richter und Ruhestandbeamten des Landes Brandenburg zu berücksichtigen, kann von weiteren Widersprüchen abgesehen werden.

Unabhängig davon hat die GdP Brandenburg bereits eine rechtliche Prüfung der Absenkung des Weihnachtgeldes veranlasst, ohne aber „Andere“ diesbezüglich zu verunglimpfen.

Euer GdP-Team
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