Trennungsgeldbestimmungen drastisch verschärft
Folge der Trennungsgeldaffäre
Hier kann ein entsprechender Artikel des ND vom 06.04.2005 heruntergeladen werden.
Die Gewerkschaft der Polizei hatte bereits frühzeitig zu besagtem Gesetzentwurf Stellung bezogen. Siehe unsere Info vom 1.April 2004.
Der Beschluss der Landesregierung vom 29.03.2005 bedeutet im Einzelnen:
- Anspruch auf Trennungsgeld erst bei einer Entfernung von 50 km zur Wohnung
- Zahlung nur noch für max. 3 Monate
- Verpflegungszuschuss beim auswärtigen Verbleiben ersatzlos gestrichen
- Bezugsdauer von Trennungsreisegeld statt 14 nur noch für 7 Tage
- Monatliches Trennungsgeld bei täglicher Heimfahrt auf höchstens 400 € begrenzt
Die Landesregierung hat die unsägliche Trennungsgeldaffäre hemmungslos ausgenutzt, um letztlich alle Beschäftigten zur Kasse zu bitten.
Das Land verlangt von seinen Bediensteten mehr Flexibilität. Ein Beamter kann auch gegen seinen Willen in andere Dienstorte versetzt werden.
Gerade nach der Polizei-strukturreform in Brandenburg mussten sich zahlreiche Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte neuen Arbeitsaufgaben an anderen Arbeitsorten stellen.
Durch den weiteren Personalabbau in der Brandenburger Polizei werden erneute Strukturveränderungen unabdingbar. Zahlreiche Versetzungen sind wieder die Folge. Da Brandenburg ein Flächenland ist, bedeutet dies zumeist erhebliche Entfernungen. Größere Entfernungen zwischen Wohnort und Dienstort bedeuten automatisch auch eine höhere finanzielle Belastung der Betroffenen. Diese sollten nicht für die von ihnen abverlangte Flexibilität und Mobilität zusätzlich bestraft werden.
Was beim Lausitzring, Cargo-Lifter, LEG, Chipfabrik,… gilt, trifft bei der Trennungsgeldaffäre genauso zu:
Was die „Großen“ verbocken, müssen am Ende die Kleinen ausbaden.
Euer GdP Team
Die Gewerkschaft der Polizei hatte bereits frühzeitig zu besagtem Gesetzentwurf Stellung bezogen. Siehe unsere Info vom 1.April 2004.
Der Beschluss der Landesregierung vom 29.03.2005 bedeutet im Einzelnen:
- Anspruch auf Trennungsgeld erst bei einer Entfernung von 50 km zur Wohnung
- Zahlung nur noch für max. 3 Monate
- Verpflegungszuschuss beim auswärtigen Verbleiben ersatzlos gestrichen
- Bezugsdauer von Trennungsreisegeld statt 14 nur noch für 7 Tage
- Monatliches Trennungsgeld bei täglicher Heimfahrt auf höchstens 400 € begrenzt
Die Landesregierung hat die unsägliche Trennungsgeldaffäre hemmungslos ausgenutzt, um letztlich alle Beschäftigten zur Kasse zu bitten.
Das Land verlangt von seinen Bediensteten mehr Flexibilität. Ein Beamter kann auch gegen seinen Willen in andere Dienstorte versetzt werden.
Gerade nach der Polizei-strukturreform in Brandenburg mussten sich zahlreiche Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte neuen Arbeitsaufgaben an anderen Arbeitsorten stellen.
Durch den weiteren Personalabbau in der Brandenburger Polizei werden erneute Strukturveränderungen unabdingbar. Zahlreiche Versetzungen sind wieder die Folge. Da Brandenburg ein Flächenland ist, bedeutet dies zumeist erhebliche Entfernungen. Größere Entfernungen zwischen Wohnort und Dienstort bedeuten automatisch auch eine höhere finanzielle Belastung der Betroffenen. Diese sollten nicht für die von ihnen abverlangte Flexibilität und Mobilität zusätzlich bestraft werden.
Was beim Lausitzring, Cargo-Lifter, LEG, Chipfabrik,… gilt, trifft bei der Trennungsgeldaffäre genauso zu:
Was die „Großen“ verbocken, müssen am Ende die Kleinen ausbaden.
Euer GdP Team