Zum Inhalt wechseln

38,5-Stunden-Woche

Aktueller Stand

Potsdam.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte in der Frage des Ausgleichs zuviel geleisteter Arbeitsstunden für den Bereich des BGS entschieden (1 Stunde für jeden Monat).

Für Brandenburg führt die GdP einen Musterprozess.

Unabhängig davon verhandelten wir am 12.11.2003 mit dem Innenministerium, um auf
Grundlage dieser Gerichtsentscheidung (BGS) eine Lösung für unsere Brandenburger
Kolleginnen und Kollegen zu finden.

Unsere Argumente waren: Das BVerwG anerkannte, dass es einen Ausgleich geben sollte.
Und in der jetzigen Situation wäre Freizeitgewährung noch eher möglich als vielleicht in 3
Jahren (weiterer Personalabbau!). Ebenfalls wiesen wir auf den zu erwartenden
Motivationsschub hin, wenn unseren Kolleginnen und Kollegen in dieser Sache entgegen
gekommen würde...

Leider bestand seitens des Innenministeriums für einen entsprechenden Vergleich keine
Bereitschaft. Die Ausgangssituation für Brandenburg wäre so ganz anders als beim BGS!?

Das Ministerium will eine (gerichtliche) Entscheidung!

Es liegt jetzt also in der Hand des Verwaltungsgerichts in Potsdam, den Tenor des Urteils
des Bundesverwaltungsgerichts "für die zuviel geleistete Arbeitszeit soll es durchaus einen
Ausgleich geben" auch für Brandenburger Verhältnisse zu übernehmen.

Nun kann das noch ein paar Monate dauern ...

Wir bleiben auf jeden Fall dran.

Euer GdP-Team

This link is for the Robots and should not be seen.