Kürzung der Pendlerpauschale ab 1. Januar 2007
Entscheidung des Bundesfinanzhofes
Wir berichteten bereits mit Info vom 24.01.2007, dass sich Einsprüche gegen die Ablehnung der Berücksichtigung von Werbungskosten (Weg zum Dienst) auf der Lohnsteuerkarte 2007 lohnen.
Nunmehr hat der Bundesfinanzhof einem Kläger in dieser Frage Recht gegeben. Er äußerte erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Streichung der Pendlerpauschale und der steuerlichen Anerkennung erst der über 20 km liegenden Entfernungskilometer.
Wer sich diese Entfernungskilometer nicht bereits auf der Lohnsteuerkarte 2007 für einen Vorab-Abzug als Werbungskosten eintragen lassen hat, sollte dieses auf jeden Fall mit der Einkommenssteuererklärung für 2007 beachten.
Euer GdP-Team
Nunmehr hat der Bundesfinanzhof einem Kläger in dieser Frage Recht gegeben. Er äußerte erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Streichung der Pendlerpauschale und der steuerlichen Anerkennung erst der über 20 km liegenden Entfernungskilometer.
Wer sich diese Entfernungskilometer nicht bereits auf der Lohnsteuerkarte 2007 für einen Vorab-Abzug als Werbungskosten eintragen lassen hat, sollte dieses auf jeden Fall mit der Einkommenssteuererklärung für 2007 beachten.
Euer GdP-Team