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Kürzung der Pendlerpauschale ab 1. Januar 2007

Entscheidung des Bundesfinanzhofes

Potsdam.

Ab dem 01. Januar 2007 soll die Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer erst ab dem 21. Kilometer gelten. Insbesondere im Bereich der Polizei sind zahlreiche Kolleginnen und Kollegen davon betroffen

Wir berichteten bereits mit Info vom 24.01.2007, dass sich Einsprüche gegen die Ablehnung der Berücksichtigung von Werbungskosten (Weg zum Dienst) auf der Lohnsteuerkarte 2007 lohnen.

Nunmehr hat der Bundesfinanzhof einem Kläger in dieser Frage Recht gegeben. Er äußerte erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Streichung der Pendlerpauschale und der steuerlichen Anerkennung erst der über 20 km liegenden Entfernungskilometer.

Wer sich diese Entfernungskilometer nicht bereits auf der Lohnsteuerkarte 2007 für einen Vorab-Abzug als Werbungskosten eintragen lassen hat, sollte dieses auf jeden Fall mit der Einkommenssteuererklärung für 2007 beachten.


Euer GdP-Team
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