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Landtag muss bei Polizeireform mitentscheiden dürfen!

Pressemitteilung der GdP Brandenburg

Potsdam.

Am 28.10.2010 führte der Ausschuss für Inneres des Landtages Brandenburg eine öffentliche Anhörung zum Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Polizeistrukturreform durch. Dabei hatten Bürgermeister, Amtsdirektoren, Vertreter von kommunalen Spitzenverbänden, Gewerkschaften und die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, ihre Standpunkte zu o. g. Gesetzentwurf darzulegen und mit den Mitgliedern des Innenausschusses zu diskutieren.

Auch die Gewerkschaft der Polizei hat diese Möglichkeit genutzt.

Zum Abschluss regte die Gewerkschaft der Polizei gegenüber dem Ausschuss für Inneres an, dem Landtag mit dem Entwurf des Gesetzes zur Polizeistrukturreform eine Entschließungsvorlage zu unterbreiten, die für die weitere Untersetzung der Polizeistrukturreform durch das Innenministerium bzw. Landespolizeipräsidium nachfolgende Schwerpunkte beinhaltet:
    • Ausrichtung der inneren Struktur nach dem bewährten Stabsmodell
    • Bildung einer Direktion LKA und Bildung einer Direktion Besondere Dienste neben den Landdirektionen
    • Die Landdirektionen bestehen aus Stabsbereichen, Fachkommissariaten der Kriminalpolizei, Zentralen Verkehrsdiensten sowie der Wasserschutzpolizei
    • Erhalt aller Wachenstandorte
    • Umsetzung eines Personalentwicklungskonzeptes 2019
    • Konsequente Einbeziehung der kommunalen Verantwortungsträger

Über die Umsetzung der Entschließung des Landtages sollte der Innenausschuss regelmäßig informiert werden.

Andreas Schuster, GdP-Landesbezirksvorsitzender:

„Der Gesetzentwurf regelt die Bildung eines Landespolizeipräsidiums durch den Zusammenschluss der Polizeipräsidien Frankfurt (Oder) und Potsdam bei Eingliederung des LKA und der LESE. Alles andere würde dann der Organisationshoheit des Innenministeriums bzw. des Landespolizeipräsidenten unterliegen. Wir fordern die Landtagsabgeordneten auf, durch eine Entschließung dem Innenministerium bzw. dem LPP klare Vorgaben zu erteilen, innerhalb derer sie ihre Organisationshoheit wahrnehmen. So fand z. B. der Erhalt aller Wachenstandorte in der Anhörung die breite Zustimmung aller Kommunalvertreter. Die Anhörung im Innenausschuss zeigte auch, dass ein deutlicher Nachbesserungsbedarf gegeben ist. Der neue Innenminister, Dr. Dietmar Woidke, signalisierte seine Bereitschaft, mit uns, der Polizeiführung und den kommunalen Vertretern das bisherige Konzept zu überdenken. Das sind positive Signale, die praktisch untersetzt werden müssen.“

Für Rückfragen stehen wir unter Telefon: 0331 747 32 0 zur Verfügung.

GdP Brandenburg
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