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Urteil des BVerwG zur Anwendung des § 14 a BeamtVG

Gespräch GdP und MdF

Potsdam.

Am 19. April 2006 fand im Ministerium der Finanzen ein Gespräch zu versorgungsfachlichen Fragen und zur weiteren Verfahrensweise bei der

Durchführung des Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) unter Beachtung des Urteils des BVerwG zur Anwendung des § 14 a BeamtVG
- Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes -

statt.

Zugegen war auch ein Vertreter des Innenministeriums.

Das Gespräch fand in konstruktiver und sachlicher Atmosphäre statt.

Unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils des BVerwG zur Anwendung des § 14 a BeamtVG wandte sich die Gewerkschaft der Polizei an Finanz- und Innenminister und forderte dessen Umsetzung auch für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen in Brandenburg.

In dem Gespräch wurden die unterschiedlichen Positionen (MdF und GdP) ausgetauscht und diskutiert. Das MdF hält das Urteil aus versorgungsfachlicher Sicht für nicht überzeugend.
Die Gewerkschaft der Polizei sieht in diesem Urteil die Möglichkeit, dass für unsere betroffenen Kolleginnen und Kollegen die immer noch vorhandene Versorgungslücke zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr ein weiteres Stück geschlossen werden kann. Nach Auffassung der GdP ist dieses Urteil nicht nur im gegebenen Einzelfall anwendbar, sondern gilt für alle Pensionäre, die mit ihren erdienten Beamtenjahren nicht die amtsabhängige Mindestversorgung erreichen konnten bzw. können.

Im Ergebnis des Gesprächs wurde das weitere Vorgehen vereinbart.

Jeder betroffene Beamte muss zur Wahrung seines Anspruches einen entsprechenden Antrag stellen bzw. einen Widerspruch (bei Pensionierung) abgeben.

Die ZBB wird daraufhin den Eingang bestätigen und den Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklären. Es werden Musterverfahren für die unterschiedlichen Fallkonstellationen geführt (A 9; A 11, A 13). Endgültige Entscheidungen in diesen Fällen - auch wenn sie z.B. aus Verfahren anderer Bundesländer kommen - haben dann entsprechende Bindungswirkung.

Die Vertreter des MdF deuteten an, dass auch die Möglichkeit einer gesetzlichen Klarstellung geprüft wird. Gegenwärtig wird im Rahmen der Föderalismusdiskussion die Verlagerung von Versorgungs- und Besoldungsrecht in Landeskompetenz erwogen. Das wäre dann eine der ersten Maßnahmen.

Im Weiteren wurden die Folgen der Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeiten für Besoldung und Versorgung auf die Länder erörtert. Die GdP verdeutlichte, dass die Verlagerung dieser Kompetenzen zu einem nicht mehr durchschaubaren Vorschriftenwirrwar führen wird und ein weiteres Auseinanderdriften der Länder in diesen Fragen zur Folge hätte.

Wichtig: Antrag stellen und eine Kopie des Antrages an die GdP senden, dass wir das Verfahren entsprechend begleiten und über den Fortgang in der Sache informieren können. Antragsmuster und Infos zum Urteil liegen den GdP-Kreisgruppen vor.

Euer GdP-Team
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