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Anträge auf freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit werden abgelehnt!

Info Nr. 10

Potsdam.

Ein Polizeivollzugsbeamter beantragt das Hinausschieben seines Eintritts in den Ruhestand. Bei der ggw. geplanten -zwangsweisen- Verlängerung der Lebensarbeitszeit sollte das eigentlich kein Problem sein. Eigentlich!


Aus dem Schreiben des Innenministers Dr. Dietmar Woidke an den betroffenen Polizeivollzugsbeamten:

Zitat:

„Unter Berücksichtigung der Einsparverpflichtungen entsprechend der beschlossenen Personalbedarfsplanung ist es mir jedoch nur eingeschränkt und in ganz besonderen speziellen Einzelfällen möglich, einer Verlängerung der Dienstzeit zuzustimmen.“

Die Einsparverpflichtungen laufen lt. Beschluss der Landesregierung bis 2023. Also kann bis 2023 nur eingeschränkt und in ganz besonders speziellen Einzelfällen die Lebensarbeitszeit verlängert werden.

Wenn dies der Innenminister ggw. immer noch so verkündet, bleibt nur eine Schlussfolgerung:

Herr Innenminister, wenn Sie auch nur im Ansatz glaubwürdig bleiben wollen, haben Sie gar keine andere Wahl. Sie müssen den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit zurückziehen!

Ihre Glaubwürdigkeit steht auf dem Spiel!!

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Euer GdP-Team

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