Besoldungs-und Versorgungsanpassungsgesetz Brandenburg 2015/2016
2. Lesung im Brandenburger Landtag am 23. September 2015
siehe auch unsere vorherigen Informationen
Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist der Weg frei, dass die ZBB die Erhöhungen -rückwirkend- zahlbar macht. Uns wurde durch die Landtagsverwaltung zugesagt, dass dieses Gesetz unmittelbar der ZBB zugeleitet wird und eine Zahlung evtl. im Oktober 2015 erfolgen kann. Dieses Bemühen erkennen wir an; eine Nachfrage bei der ZBB ergab jedoch, dass die Erhöhungen und Nachzahlungen frühestens im November 2015 umgesetzt werden. Es könne auch Dezember werden....
Das ist ungeheuerlich!
Alle Redner im Landtag betonten, dass die Besoldungs-und Versorgungserhöhungen nun schnellstmöglich gezahlt werden sollen. Bereits in der 1. Lesung des Gesetzes im Juli 2015 war klar, wie und zu wann die Übernahme des Tarifergebnisses erfolgen wird. Die zuständige Behörde bzw. das zuständige Ministerium hatten also reichlich Zeit, die Vorbereitungen für eine sofortige Umsetzung (nach Verabschiedung des Gesetzes) zu treffen. Den schönen Worten im Landtag folgt die administrative Ernüchterung.
Die Gewerkschaft der Polizei wird sich an das Finanzministerium wenden und auf eine Zahlung mit den Novemberbezügen (2015) drängen. Über das Ergebnis unserer Bemühungen informieren wir zeitnah.
Wir hatten bereits über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Richterbesoldung in Sachsen-Anhalt informiert. Das BVerfG stellte eine Unteralimentation der Richter in S-A fest. Dabei stellte es Prüfkriterien für das Vorliegen einer solchen Unteralimentation auf.
Siehe unsere Info vom 27. Mai 2015 und 27.07.2015.
Diese Entscheidung des BVerfG floss mit in die parlamentarische Diskussion ein. So empfahl der Ausschuss für Haushalt und Finanzen eine Überprüfung der Situation in der Brandenburger Besoldung. Dem Landtag soll im April 2016 dazu berichtet werden; ggf. mit Empfehlungen für den Gesetzgeber. Dieser Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses, das Gesetz mit dieser Maßgabe zu verabschieden, wurde einstimmig gefolgt.
Die Gewerkschaft der Polizei empfiehlt, in der Zukunft die Prüfung der amtsangemessenen Besoldung bereits vor Entscheidungen zur Übernahme von Tarifergebnissen vorzunehmen. Brandenburg kann ja statt einer reduzierten oder verspäteten Übernahme auch einmal eine erhöhte Übernahme beschließen. Immerhin fehlen uns noch 1,4 Prozent aus dem Jahr 2008 und 0,95 Prozent aus 2014.
Fazit::
Euer GdP Team
Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist der Weg frei, dass die ZBB die Erhöhungen -rückwirkend- zahlbar macht. Uns wurde durch die Landtagsverwaltung zugesagt, dass dieses Gesetz unmittelbar der ZBB zugeleitet wird und eine Zahlung evtl. im Oktober 2015 erfolgen kann. Dieses Bemühen erkennen wir an; eine Nachfrage bei der ZBB ergab jedoch, dass die Erhöhungen und Nachzahlungen frühestens im November 2015 umgesetzt werden. Es könne auch Dezember werden....
Das ist ungeheuerlich!
Alle Redner im Landtag betonten, dass die Besoldungs-und Versorgungserhöhungen nun schnellstmöglich gezahlt werden sollen. Bereits in der 1. Lesung des Gesetzes im Juli 2015 war klar, wie und zu wann die Übernahme des Tarifergebnisses erfolgen wird. Die zuständige Behörde bzw. das zuständige Ministerium hatten also reichlich Zeit, die Vorbereitungen für eine sofortige Umsetzung (nach Verabschiedung des Gesetzes) zu treffen. Den schönen Worten im Landtag folgt die administrative Ernüchterung.
Die Gewerkschaft der Polizei wird sich an das Finanzministerium wenden und auf eine Zahlung mit den Novemberbezügen (2015) drängen. Über das Ergebnis unserer Bemühungen informieren wir zeitnah.
Wir hatten bereits über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Richterbesoldung in Sachsen-Anhalt informiert. Das BVerfG stellte eine Unteralimentation der Richter in S-A fest. Dabei stellte es Prüfkriterien für das Vorliegen einer solchen Unteralimentation auf.
Siehe unsere Info vom 27. Mai 2015 und 27.07.2015.
Diese Entscheidung des BVerfG floss mit in die parlamentarische Diskussion ein. So empfahl der Ausschuss für Haushalt und Finanzen eine Überprüfung der Situation in der Brandenburger Besoldung. Dem Landtag soll im April 2016 dazu berichtet werden; ggf. mit Empfehlungen für den Gesetzgeber. Dieser Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses, das Gesetz mit dieser Maßgabe zu verabschieden, wurde einstimmig gefolgt.
Die Gewerkschaft der Polizei empfiehlt, in der Zukunft die Prüfung der amtsangemessenen Besoldung bereits vor Entscheidungen zur Übernahme von Tarifergebnissen vorzunehmen. Brandenburg kann ja statt einer reduzierten oder verspäteten Übernahme auch einmal eine erhöhte Übernahme beschließen. Immerhin fehlen uns noch 1,4 Prozent aus dem Jahr 2008 und 0,95 Prozent aus 2014.
Fazit::
- Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Land Brandenburg 2015/2016 wurde einstimmig verabschiedet.
- Diese Erhöhungen sollen seitens der ZBB umgehend zahlbar gemacht werden.
- Die ZBB verweist auf frühestens November 2015
- Die Kriterien für das Vorliegen einer amtsangemessene Alimentation in Brandenburgsollen bis zum April 2016 geprüft werden.
- Dem Gesetzgeber sollen im Falle einer Unteralimentation Empfehlungen gegeben werden.
- Brandenburg steht in der Beamtenbesoldung weiterhin auf dem vorletzten Platz.
- Uns fehlen immer noch 1,4 Prozent aus 2008 und 0,95 Prozent aus 2014
Euer GdP Team
Foto: Lob - pixelio.de