Zum Inhalt wechseln

Brandenburg ändert die Heilfürsorgevorschriften

Stellungnahme der GdP zum Entwurf einer neuen BbgPolHV

Potsdam.

Das Land Brandenburg hat eine Änderung der Heilfürsorgevorschrift für die Polizei des Landes Brandenburg auf den Weg gebracht. Betroffen sind unsere Polizeianwärter sowie alle noch in der Heilfürsorge verbliebenen Polizeivollzugsbeamten

Der Gewerkschaft der Polizei wurde (über den DGB) im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 130 Landesbeamtengesetz vorgenannte Neufassung Entwurf Stand 17.August 2009 zur Stellungnahme übersandt.

Mit dieser Verordnung wird eine Erweiterung des Leistungskatalogs der Heilfürsorge; insbesondere für Vorsorgekuren, Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren, Rehabilitationssport, Haushaltshilfen und Anschlussheilbehandlung, Schutzimpfungen sowie künstliche Befruchtungen vorgenommen. Auch erfolgt eine Hinwendung zur Gesundheitsprävention, was angesichts der Altersstruktur der Polizeivollzugsbeamten und des zunehmende Arbeitsdruckes in Folge des weiteren Stellenabbaus auch dringend erforderlich ist.

Da die Änderungen der BbgPolHV kostenneutral erfolgen sollen, sind in anderen Bereichen Abstriche vorgesehen; z.B. Fahrkostenersatz.

Die neue Vorschrift soll schnellstmöglich Inkraft gesetzt werden.

Die Entwurfsfassung der BbgPolHV Stand 17.08.2009 sowie die Stellungnahme der GdP (über den DGB) können im Mitgliederbereich -sonstige Downloads- herunter geladen werden.

Euer GdP-Team
This link is for the Robots and should not be seen.