Zum Inhalt wechseln

Neue Regelungen zur Förderung der Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Forderungen der GdP endlich umgesetzt

Potsdam.

Ab 1.Mai 2005 gilt in Brandenburg eine neue Richtlinie zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte.

Die neuen Regelungen betreffen die Inanspruchnahme der Altersteilzeit gemäß § 2 des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeit vom 05. Mai 1998.

Forderungen der GdP endlich umgesetzt:
    Zitat: „Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer, die/der eine Vereinbarung zur Altersteilzeit nach dieser Richtlinie abgeschlossen hat und deren/dessen Altersrente wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme gemindert wird, hat Anspruch auf Zahlung des erforderlichen Beitragsaufwandes zum Ausgleich der Rentenminderung gemäß § 187 a SGB VI.“

Rentenminderungen werden durch Beitragszahlungen des Arbeitgebers an den Rentenversicherungsträger ausgeglichen.

Bisher wurde den Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern bei Inanspruchnahme der Altersteilzeit die Rente für jedes Jahr der vorzeitigen Inanspruchnahme um je 3,6 % bis an das Lebensende gekürzt. Diese Kürzungen sind nunmehr durch Einflussnahme der GdP vom Tisch.

Wichtig: Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die bereits in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis beschäftigt sind, können ihr Arbeitsverhältnis nach dieser Richtlinie anpassen.

Die Gewerkschaft der Polizei fordert eine analoge Regelung für die Beamten!

Wirvertreten die sozialen Interessen der Beschäftigten!

Euer GdP-Team
This link is for the Robots and should not be seen.