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GdP-Landesbezirksvorstand steht hinter seinem Vorsitzenden

Presseerklärung

Potsdam.

Die Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Brandenburg, hält die Stasi-Vorwürfe gegen ihren Vorsitzenden, Andreas Schuster, für unhaltbar. Andreas Schuster hat nicht als Inoffizieller Mitarbeiter für die Stasi gearbeitet.

Die Berichterstattung in den letzten Tagen hat keine neuen Erkenntnisse erbracht. Der Vorgang ist im Übrigen seit vielen Jahren öffentlich bekannt.

Andreas Schuster, seit 1990 Vorsitzender des GdP-Landesbezirks Brandenburg, seit Juni 1992 Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes und seit September 1998 Bundeskassierer der GdP, hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach Überprüfungen durch das Innenministerium des Landes Brandenburg und der Gauck-Behörde unterzogen. Das geschah auch auf eigene Initiative hin. Bei diesen Überprüfungen sind keine Tatsachen bekannt geworden, die nach dem Einigungsvertrag eine Beschäftigung in der Polizei des Landes Brandenburg in Frage gestellt hätten.

Schon 1992 hat die Gewerkschaft der Polizei (Bundesvorstand) im Zuge der Erweiterung ihres Organisationsgebietes auf die neuen Bundesländer alle maßgeblichen Funktionsträger durch den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, der so genannten Gauck-Behörde überprüfen lassen.

Die von der GdP angeregte Überprüfung betraf die Vorstände in den neuen wie in den alten Bundesländern ebenso wie die leitenden Angestellten der Bundesgeschäftsstelle der GdP. Darüber hinaus war mit jedem der damaligen Innenminister der fünf neuen Länder vereinbart worden, relevante Erkenntnisse über gewählte Vertreter der GdP aus dem Polizeidienst der ehemaligen DDR sofort dem Gewerkschaftsvorstand mitzuteilen. Auch hieraus haben sich keine relevanten Erkenntnisse ergeben.

Andreas Schuster hat eine Vergangenheit als DDR-Volkspolizist, zu der er sich bekennt.

Trotz der Unhaltbarkeit des Vorwurfes einer Tätigkeit für die Stasi hat er am heutigen Tage das Innenministerium gebeten, eine erneute Überprüfung bei der Birthler-Behörde zu veranlassen und die Ergebnisse einer rechtlichen Bewertung zu unterziehen.

GdP-Landesbezirksvorstand

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