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Novellierung der Verordnung über den Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes des Landes Brandenburg (BbgAOgPolD)

Erste Stufe der Beteiligung

Potsdam.

Das Land Brandenburg beabsichtigt, den Aufstieg von Polizeivollzugsbeamten des mittleren Dienstes in den gehobenen Dienst zu novellieren. Damit sollen deutlich mehr Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit erhalten, an diesem Aufstieg teilzuhaben. Das ist eine lange erhobene Forderung der Gewerkschaft der Polizei.

Im Rahmen der ersten (nicht öffentlichen) Stufe der Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften gemäß § 130 Landesbeamtengesetz waren der DGB und der DBB zur Stellungnahme aufgefordert. Parallel dazu wurden GdP, DPolG und BdK einbezogen.

Die Gewerkschaft der Polizei hat dieses Vorhaben begrüßt.

Auszug aus unserer Stellungnahme an das Innenministerium:
    Wir begrüßen, dass mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf ein wichtiger Schritt für eine maßgebliche Erhöhung des Anteils des gehobenen Dienstes in der Brandenburger Polizei durch Verkürzung der Aufstiegsausbildung umgesetzt werden kann.
    Die GdP Brandenburg erneuert ihre Forderung, jährlich mindestens 100 Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes den Aufstieg in den gehobenen Dienst zu ermöglichen.
Im Weiteren haben wir uns zu den einzelnen Bestimmungen positioniert.

Nähere Informationen bei den Kreisgruppen.

Euer GdP-Team
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